• 20.04.2010, 11:53:34
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  • OTS0163 OTW0163

Numerus Clausus für Architektur?

Wien (OTS) - Die bAIK hat an das Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung zur Verordnung der Bundesregierung über
die Festsetzung einer Zahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen
und Studienanfänger und über die Ermächtigung von Rektoraten zur
Festlegung eines qualitativen Aufnahmeverfahrens folgende
Stellungnahme abgegeben:

Mit diesem Verordnungsentwurf soll u.a. die Zahl an Studienplätzen
für die Bachelorstudien "Architektur" an der Technischen Universität
Wien, der Technischen Universität Graz und der Universität Innsbruck
festgesetzt werden. Die Rektorate der genannten Universitäten sollen
ermächtigt werden, für die Bachelorstudien "Architektur" ein
qualitatives Aufnahmeverfahren vor Zulassung festzulegen.

Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten weist
darauf hin, dass das Aufnahmeverfahren im Sinne einer qualitativ
hochwertigen Architekturausbildung sowohl auf die
geistig-schöpferischen als auch die technischen Fähigkeiten von
ArchitekturstudentInnen Bedacht nehmen muss. Ein Aufnahmeverfahren,
das auf die Schulnoten abstellt, wäre sicherlich nicht Ziel führend.

Grundsätzlich sei jedoch festgehalten, dass sowohl in Hinblick auf
die Lissabon Agenda als auch auf die Agenda Europa 2020 jegliche
Investitionen in den Bildungssektor Vorrang haben müssen. Europa und
Österreich können im weltweiten Wettbewerb nur bestehen, wenn wir
unseren Fokus auf intelligente Arbeit und damit Bildung richten. Vor
diesem Hintergrund lautet die Alternative nicht "weniger
Stu-dierende", sondern mehr und besser dotierte
Bildungseinrichtungen.

Rückfragehinweis:
Georg Pendl, Präsident der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (bAIK); E-Mail: g.pendl@pendlarchitects.at
Tel: +43 (0) 699 12233446

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