- 20.04.2010, 10:45:54
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EANS-Hauptversammlung: BKS Bank AG / Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung
zur 71. ordentlichen Hauptversammlung
Mittwoch, 19. Mai 2010 um 10.00 Uhr
BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrates; Vorlage des Konzern-
abschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2009
sowie Vorlage des Corporate Governance-Berichtes
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäfts-
jahres 2009
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2009
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2009
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
a) Gesamtanzahl der Kapitalvertreter
b) Neu- und Wiederwahlen
6. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2011
7. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
8. a) Ermächtigung des Vorstandes bis zum 19. November 2012 zum Erwerb
eigener Aktien bis zu maximal 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft
gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG (zum Zweck des Wertpapierhandels)
b) Ermächtigung des Vorstandes bis zum 19. November 2012 zum Erwerb
eigener Aktien bis zu maximal 10 % des Grundkapitals gemäß § 65
Abs.1 Z 8 AktG(zweckfreier Erwerb)
9. Satzungsänderungen
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die
geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das Aktienrechts-
Änderungsgesetz 2009 in den §§ 2, 7,16, 18, 19, 20, 21, 24, 27 bis 29Folgende Unterlagen liegen ab 28. April 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43,
im Vorstandsbüro/Investor Relations, auf:
# Jahresabschluss mit Lagebericht
# Corporate Governance-Bericht
# Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
# Vorschlag für die Gewinnverwendung
# Bericht des Aufsichtsrates
# Satzungsgegenüberstellung
# Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8.
# Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5
gemäß § 87 Abs. 2 AktG
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschriftdieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind spätestens
ab 28. April 2010 außerdem im Internet unter www.bks.at zugänglich und werden
auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 28. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro/Investor Relations
zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 7. Mai 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43/463/5858-123 oder an 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro/Investor Relations zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.bks.at zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 9. Mai
2010 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Dies gilt auch für
Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a AktG gewähren Vorzugsaktien
mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden
Rechte (z.B. Teilnahme an HV, Fragerecht, etc.)
depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes
am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 14. Mai 2010 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zu gehen muss:
Per Post: BKS Bank AG
Vorstandsbüro/Investor Relations
St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt
Österreich
Per Telefax: +43/463/5858-123Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20
AktG).
nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
14. Mai 2010 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen
muss.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
# Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), # Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, # Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, # Depotnummer anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, # Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 9. Mai 2010 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 18. Mai 2010,
16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post: BKS Bank AG
Vorstandsbüro/Investor Relations
St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt
ÖsterreichPer Telefax: +43/463/5858-123
Per E-Mail: [email protected], wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.bks.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist
unzulässig (§ 262 Abs. 20 AktG).
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 65.520.000,-- und ist eingeteilt in 30.960.000 auf Inhaber
lautende Stamm-Stückaktien und 1.800.000 auf Inhaber lautende Vorzugs-
Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 246.671 Stamm-Stückaktien als
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 30.713.329.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden und sich unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.
Klagenfurt, im April 2010
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Herbert Titze, BKS Bank AG
[email protected], 0463/5858-120
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43
A-9020 Klagenfurt
Telefon: +43 (0)463 5858-0
FAX: +43 (0)463 5858-329
Email: [email protected]
WWW: www.bks.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000624705, AT0000624739
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
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