• 20.04.2010, 10:45:54
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  • OTS0109 OTW0109

EANS-Hauptversammlung: BKS Bank AG / Einladung zur Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung

zur 71. ordentlichen Hauptversammlung

Mittwoch, 19. Mai 2010 um 10.00 Uhr
             BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43

                                  Tagesordnung

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
    Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrates; Vorlage des Konzern-
    abschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2009
    sowie Vorlage des Corporate Governance-Berichtes

 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäfts-
    jahres 2009

 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
    für das Geschäftsjahr 2009

 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
    für das Geschäftsjahr 2009

 5. Wahlen in den Aufsichtsrat
    a) Gesamtanzahl der Kapitalvertreter
    b) Neu- und Wiederwahlen

 6. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2011

 7.  Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

 8. a)  Ermächtigung des Vorstandes bis zum 19. November  2012  zum Erwerb
        eigener Aktien bis zu maximal  5 % des Grundkapitals der Gesellschaft 
        gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG (zum Zweck des Wertpapierhandels)
 
    b)  Ermächtigung des Vorstandes bis zum 19. November  2012  zum Erwerb
        eigener Aktien bis zu maximal 10 % des Grundkapitals gemäß § 65 
        Abs.1 Z 8 AktG(zweckfreier Erwerb)

 9. Satzungsänderungen

    Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die
    geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das Aktienrechts-
    Änderungsgesetz 2009 in den §§ 2, 7,16, 18, 19, 20, 21, 24, 27 bis 29

Folgende Unterlagen liegen ab 28. April 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43,
im Vorstandsbüro/Investor Relations, auf:

# Jahresabschluss mit Lagebericht
    # Corporate Governance-Bericht
    # Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
    # Vorschlag für die Gewinnverwendung
    # Bericht des Aufsichtsrates
    # Satzungsgegenüberstellung
    # Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8.
    # Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu  TOP 5
      gemäß § 87 Abs. 2 AktG

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos  eine  Abschrift

dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind spätestens
ab 28. April 2010 außerdem im Internet unter www.bks.at zugänglich und werden
auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 28. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro/Investor Relations
zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses

Verlangen in Textform spätestens am 7. Mai 2010 der Gesellschaft  entweder  per
Telefax an +43/463/5858-123 oder  an  9020  Klagenfurt,  St.  Veiter  Ring  43,
Vorstandsbüro/Investor    Relations    zugeht.    Für    den    Nachweis    der
Aktionärseigenschaft  zur   Ausübung   dieses   Aktionärsrechtes   genügt   bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer  Depotbestätigung  gemäß  § 10a

AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.bks.at zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 9. Mai
2010 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Dies gilt auch für
Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a AktG gewähren Vorzugsaktien
mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden
Rechte (z.B. Teilnahme an HV, Fragerecht, etc.)

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes

am  Nachweisstichtag  eine  Depotbestätigung  gemäß   § 10a   AktG,   die   der
Gesellschaft  spätestens  am  14. Mai  2010  ausschließlich  unter  einer   der
nachgenannten Adressen zu gehen muss:

Per Post:   BKS Bank AG
            Vorstandsbüro/Investor Relations
            St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt
            Österreich

Per Telefax:     +43/463/5858-123

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20
AktG).

nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
14. Mai 2010 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen
muss.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

# Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines  im  Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
 #  Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,   Anschrift,   Geburtsdatum   bei
   natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register   und   Registernummer   bei
   juristischen Personen,
 # Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
 # Depotnummer anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
 # Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 9. Mai 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 18. Mai 2010,
16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post:   BKS Bank AG
            Vorstandsbüro/Investor Relations
            St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt
            Österreich

Per Telefax: +43/463/5858-123

Per E-Mail: [email protected], wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.bks.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist
unzulässig (§ 262 Abs. 20 AktG).

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 65.520.000,-- und ist eingeteilt in 30.960.000 auf Inhaber
lautende Stamm-Stückaktien und 1.800.000 auf Inhaber lautende Vorzugs-
Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 246.671 Stamm-Stückaktien als
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 30.713.329.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden und sich unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.

Klagenfurt, im April 2010

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Herbert Titze, BKS Bank AG
[email protected], 0463/5858-120
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: BKS Bank AG
          St. Veiter Ring 43
          A-9020 Klagenfurt
Telefon:  +43 (0)463 5858-0
FAX:      +43 (0)463 5858-329
Email:    [email protected]
WWW:      www.bks.at
Branche:  Banken
ISIN:     AT0000624705, AT0000624739
Indizes:  Standard Market Auction
Börsen:   Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:  Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB

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