- 20.04.2010, 07:00:36
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- OTS0005 OTW0005
EANS-Hauptversammlung: ATB Austria Antriebstechnik AG / Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 20. Mai 2010, um
11.00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Privatbank der Raiffeisenlandesbank
Oberösterreich AG, 1010 Wien, Operngasse 2/6. Stock, stattfindenden Ordentlichen
Hauptversammlung der ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft, FN 80022 f,
ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2009 samt Lagebericht
und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses zum 31.12.2009 samt
Konzernlagebericht, des Vorschlages für die Verwendung des Jahresergebnisses und
des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2009.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2009.
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010.
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2009.
6. Wahl in den Aufsichtsrat.
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den Paragraphen 5, 7, 16,
17, 18, 19 und 20 zur Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG
2009).
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 28. April 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Renngasse 6-8, Mezzanin,
Ansprechpartner Herr Dr. Wolfgang Pflüger, auf:
# Jahresabschluss mit Lagebericht,
# Corporate Governance-Bericht,
# Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
# Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses,
# Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2009;
# Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7,
# Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87
Abs. 2 AktG,
# Satzung in der Fassung nach Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 28. April
2010 außerdem im Internet (www.atb-motors.com) zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM.§§ 109, 110 UND 118 AKTIENGESETZ (AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 28. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1010 Wien, Renngasse 6-8, zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit ihrem
Namen samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 10. Mai 2010 der Gesellschaft
entweder per Telefax an 0043 1 90250 81250 oder an 1010 Wien, Renngasse 6-8, zu
Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger, oder per E-Mail [email protected],
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt
(mit Ausnahme der Depotnummer).
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf unter
anderem verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in
Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an
die Gesellschaft gerichtet werden. Die Anträge und Fragen sind an die
Gesellschaft, 1010 Wien, Renngasse 6-8, oder per Telefax 0043 1 90250 81250 oder
per E-Mail ([email protected]) zu Handen von Herrn Dr. Wolfgang Pflüger zu
übermitteln.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Aufgrund der Änderungen des AktG durch das AktRÄG 2009 finden die Bestimmungen
der Satzung über die Einberufung der Hauptversammlung sowie die Hinterlegung der
Aktien für die Teilnahme- und Stimmberechtigung an der Hauptversammlung keine
Anwendung.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Mai
2010 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 17. Mai 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adresse
zu gehen muss.
Per Post ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft
zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger
1010 Wien, Renngasse 6-8Per E-Mail [email protected]
Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:
Per Telefax: 0043 1 90250 81250
Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird festgelegt, dass die Gesellschaft
Depotbestätigungen nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute entgegennimmt, dessen
Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können.
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse
zu gehen muss. Für die Bestätigung des Notars gilt für deren Inhalt das
nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
# Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
# Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
# Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. bei
Nennbetragsaktien zudem der Nennbetrag, sowie bei mehreren Aktiengattungen, die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer;
# Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
# Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 10. Mai
2010, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft
zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger
1010 Wien, Renngasse 6-8
Per Telefax: 0043 1 90250 81250
Per E-Mail: [email protected]
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschließen ist
Persönlich bei Registrierung zur HauptversammlungEin Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.atb-motors.com abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG - unter Berücksichtigung der gemäß § 262 Abs. 20 AktG zuvor
getroffenen Festlegung - sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung EUR 26.656.600 und ist in 11.000.000 auf Inhaber lautende
Stückaktien eingeteilt, von denen 11.000.000 Aktien in der Hauptversammlung
stimmberechtigt wären. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung 11.000.000. Zum heutigen Tag besitzt
die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr.
Wien, im April 2010
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
ATB Austria Antriebstechnik AG
Hohenstaufengasse 7
1010 Wien
Mag. Gerald Wechselauer
Leiter Investor Relations
Tel: +43 1 22760 - 130
Email: [email protected]
www.atb-motors.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: ATB Austria Antriebstechnik AG
Hohenstaufengasse 7
A-1010 Wien
WWW: www.atb-motors.com
Branche: Technologie
ISIN: AT0000617832
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: DeutschOTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB






