• 19.04.2010, 12:33:20
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  • OTS0162 OTW0162

AK verlangt klare Informationen für Kreditnehmer 2

AK will Neuregelung des Verbraucherkreditgesetzes in Österreich

Wien (OTS) - Wer einen Kredit aufnimmt, braucht klare und alle
Kostenangaben, fordert die AK. Daher muss das Verbraucherkreditgesetz
in Österreich neu geregelt werden. Denn seit der Verabschiedung der
EU-Richtlinie im Jahr 2008 hat sich einiges geändert - es gab zum
einen die Finanzkrise, auf der anderen Seite sind viele Haushalte
überschuldet.

Konkret verlangt die AK:
Klare Kostenangaben vor Vertragsabschluss. Es müssen im effektiven
Zinssatz alle möglichen Kosten und Nebenkosten klar aufgeschlüsselt
werden. AK Tests zeigen, dass viele Kosten unter den Tisch fallen und
nicht in den Effektivzinssatz sowie in die Gesamtbelastung
eingerechnet werden - vor allem Kontospesen fehlen oft. Auch die
Kosten der Restschuldversicherungen müssen eingerechnet werden. Bis
zum Beweis des Gegenteils ist davon auszugehen, dass die Versicherung
zwingende Voraussetzung für den Kredit war.

Die Verbraucher müssen zwingend vor Vertragsabschluss einen
genauen Tilgungsplan bekommen. Der Tilgungsplan muss auch im Vertrag
stehen. Das ist keine Selbstverständlichkeit: Die AK Tests zeigen,
dass Tilgungspläne nur in wenigen Fällen den Kreditverträgen
beigefügt sind.

Die Schriftlichkeit bei Verbraucherkrediten stellt eine wichtige
Warnfunktion dar. Kreditverträge sollen auch in Zukunft nur
schriftlich abgeschlossen werden.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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