- 15.04.2010, 11:36:33
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Kopf: Der ORF bekommt vom Gesetzgeber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten!
ÖVP-Mediensprecher und Klubobmann im öffentlichen Hearing des Verfassungsausschusses
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Die ÖVP steht für eine pluralistische,
vielfältige Medienlandschaft, die europäischen Standards gerecht wird
und in einem fairen Wettbewerbsumfeld stattfindet. In diesem Sinne
bekennt sich die ÖVP vollumfänglich zum dualen Rundfunksystem. Der
ORF als öffentlich rechtlicher Rundfunk Österreichs muss aber
akzeptieren, dass er vom Gesetzgeber nicht nur Rechte wie etwa die
Gebühreneinhebung zugestanden bekommt, sondern auch Pflichten etwa
bezüglich des Programmauftrages auferlegt erhält, die einzuhalten
sind. Das erklärte ÖVP-Mediensprecher Klubobmann Karlheinz Kopf
heute, Donnerstag, im Rahmen des öffentlichen Hearings zum Thema ORF
in der Sitzung des Verfassungsausschusses. ****
Der ORF sei mit 527 Millionen Euro Programmentgelt das umsatzmäßig
größte Medienunternehmen in Österreich - mit einem umfangreichen
Programmauftrag, den er mit Hilfe dieser Mittel auch zu erfüllen
habe, betonte Kopf. "Wir sehen in diesem vom Gesetzgeber vorgegebenen
Auftrag DIE Überlebenschance für den ORF. Doch der ORF hat auch die
Ansprüche an die Einzigartigkeit im Programm zu erfüllen." Die
Einhaltung dieser Vorgabe sei einer genauen Überprüfung zu
unterziehen - "es wäre besser gewesen, auch das bereits bestehende
Programm dieser Evaluierung zu unterziehen."
Die Wettbewerbssituation sei eine besondere Herausforderung, fuhr der
Klubobmann fort. "Dieser Wettbewerb muss mit fairen und klaren Regeln
stattfinden, und ich halte es für legitim, dass der ORF mit den ihm
auferlegten Beschränkungen umgehen muss - auch, was die Werbung
betrifft." Dies sei ein Gebot der Wettbewerbsfairness gegenüber den
Privaten. "Die duale Finanzierung ist keine Selbstverständlichkeit.
In anderen Ländern wird das ganz anders diskutiert", gab Kopf zu
bedenken. "Daher sollte der ORF nicht permanent nach Schlupflöchern
suchen und den Gesetzgeber reizen."
Was die kaufmännische Seite betreffe, so habe sich der ORF zehn Jahre
zu spät auf die duale Situation eingestellt, kritisierte Kopf. "Wir
haben zähneknirschend akzeptiert und eingewilligt, dass es nötig ist,
dem ORF in den nächsten vier Jahren als Unterstützung 160 Millionen
Euro aus dem Bundesbudget zur Verfügung zu stellen. Diese Zahlungen
sind an klare Bedingungen gebunden - sowohl was das Programm als auch
was nachhaltige Strukturmaßnahmen betrifft. So soll die
mittelfristige Überlebensfähigkeit des ORF gesichert werden und wir
vertrauen darauf, dass ab 2014 keine weitere finanzielle Abgeltung
durch den Bund erforderlich ist", fand der ÖVP-Mediensprecher klare
Worte.
Gerade was die Strukturmaßnahmen betrifft forderte Kopf eine
vorherige und begleitende Kontrolle durch die Regulierungsbehörde.
"Es ist legitim, das Konzept für diese Maßnahmen vorab zu überprüfen
und zu genehmigen. Eine unternehmensinterne Prüfung der Erfüllung
selbst gesteckter Ziele ist sicher zu wenig." Kopf: "Es ist unsere
Pflicht als Gesetzgeber, die Geldmittelgewährung an eine strenge
Kontrolle im Vorfeld zu binden."
Abschließend bekannte sich Kopf auch zu einer Zwei-Prozent-Begrenzung
bei der Online-Werbung des ORF. "Die Online-Werbung des ORF ist ein
tolles Angebot, aber mit dem Gebührenprivileg finanziert und damit
ein Wettbewerbsvorteil des ORF gegenüber den Privaten. Dies ist
durchaus zu diskutieren", schloss der ÖVP-Mediensprecher.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
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