- 14.04.2010, 13:03:26
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Franziskanerplatz 1: Aufhebung des Betretungsverbotes
Zwei Monate nachdem das Gebäude wegen Einsturzgefahr evakuiert werden musste, kann - nach Durchführung der notwendigen Arbeiten - seit heute das Haus wieder betreten werden.
Wien (OTS) - Aufgrund des Gutachtens eines unabhängigen Statikers
über die Standsicherheit des Hauses 1, Franziskanerplatz 1 wurde von
der MA 37 (Gruppe Statik) heute, Mittwoch, das Benützungsverbot für
das Haus aufgehoben. Damit sind zudem die Voraussetzungen gegeben,
dass auch die Sperre der Weihburggasse aufgehoben werden kann.
Ursache für die Setzungsrisse war die mehrfache Überlastung eines
Pfeilers. Im Zuge eines Ortsaugenscheines am 9. Februar 2010 war
festgestellt worden, dass die installierte Pölzung des besagten
Pfeilers umgefallen war. Da damals sämtliche anwesende
Sachverständige keine positive Beurteilung über die Stabilität des
Mauerpfeilers abgeben konnten, war die Tragfähigkeit des Mauerwerkes
als nicht mehr gewährleistet anzusehen gewesen. Ein mögliches
Versagen des betrachteten Mauerwerkspfeiler hat die Standfestigkeit
des Bauwerkes bedroht. Daher musste die Räumung des gesamten Gebäudes
wegen Gefahr in Verzug erfolgen und ein Benützungsverbot gemäß § 129
Abs. 6 BO angeordnet werden. Die Gas- und Stromzufuhr waren ebenfalls
unterbrochen worden.
Am 11. Februar 2010 wurde als ergänzende Maßnahme ein Fahrverbot in
der Weihburggase verhängt, da durch die Fahrten mit schweren
Lastkraftwagen zu einer Baustelle in der Kärntner Straße die Gefahr
bestand, dass die Fundamente weiter nachgeben würden.
Der Mauerwerkspfeiler wurde in der Zwischenzeit verpresst und ist von
außen mit einer Manschette umfasst. Außerdem wurde er im Durchmesser
verstärkt. Durch diese Maßnahmen konnte die erforderliche Festigkeit
sowie auch die erforderliche Tragfähigkeit erreicht werden, sodass
nunmehr den einwirkenden Lasten standgehalten wird. Dies wurde im
statischen Gutachten des unabhängigen Ziviltechnikers so bestätigt.
Die unmittelbare Gefahr ist somit gemäß dem Gutachten abgewendet und
das Benützungsverbot für das Gebäude konnte daher nun aufgehoben
werden.
Unabhängig davon ist nun in einer zweiten Phase der Sanierung auf die
noch bestehenden baulichen Mängel des Hauses einzugehen. Die
Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Sanierung liegt
bei den EigentümerInnen beziehungsweise der Hausverwaltung.
Rückfragehinweis:
DI Hannes Kirschner Magistratsabteilung 37 - Baupolizei Telefon: 01/4000-37021 E-Mail: hannes.kirschner@wien.gv.at Hanno Csisinko, Mediensprecher Vbmg. StR Dr. Michael Ludwig Tel.: 01 4000-81983 mailto:hanno.csisinko@wien.gv.at
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