• 13.04.2010, 11:36:17
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Donnerbauer: Neues Insolvenzrecht schafft übersichtlichere Verfahrensstruktur und erleichtert Unternehmensfortführung

Insolvenzrechtsänderungsgesetz heute im Justiz-Ausschuss

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Durch die Wirtschaftskrise sind viele
Unternehmen teilweise unverschuldet in finanzielle Engpässe geraten.
Mit dem heute vom Justizausschuss einstimmig beschlossenen
Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG 2010) sollen gerade diese
unterstützt werden. Das Gesetz sieht vor, Sanierungen zu erleichtern.
Das ist die größte Reform des Insolvenzrechts seit 1904, sagte heute,
Dienstag, der Obmann des Justizausschusses, ÖVP-Justizsprecher Abg.
Heribert Donnerbauer. ****

"Im Unternehmensinsolvenzrecht sind Maßnahmen enthalten, durch die es
zur Zurückdrängung der Konkursabweisungen mangels Masse kommt.
Weiters sollen damit Konkursverschleppungen der Schuldner verhindert
und die Sanierungschancen erhöht werden. Erreicht wird dies durch die
Schaffung einer übersichtlichen Verfahrensstruktur und durch eine
Erleichterung der Unternehmensfortführung", erläuterte Donnerbauer.

Künftig wird es nur ein Gesetz, nämlich die derzeitige - in
Insolvenzordnung umbenannte - Konkursordnung geben. Statt dem
bisherigen Überbegriff Konkursverfahren soll als neuer Begriff das
Insolvenzverfahren dienen.

Als Formen eines Insolvenzverfahrens sind künftig vorgesehen:

- Unvorbereitetes (übliches) Konkursverfahren

- Sanierungsverfahren mit Sanierungsplan (entspricht mit kleinen
Abänderungen dem bisherigen Zwangsausgleichsverfahren): Durch den
Sanierungsplan soll eine Verwertung oder Zerschlagung des
Unternehmens vermieden werden. Zur Annahme des Sanierungsplans soll
es ausreichen, wenn (neben der weiterhin erforderlichen Kopfmehrheit)
die zustimmenden Konkursgläubiger mehr als die Hälfte der Gesamtsumme
der Forderungen auf sich vereinen (Erfordernis bisher: Zustimmung von
drei Viertel der Konkursgläubiger). Die Mindestquote von 20 Prozent
(also 20 Prozent der Schulden müssen bezahlt sein) bleibt erhalten.

- Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung (neu mit Elementen des
bisherigen Ausgleichsverfahrens): Ziel der Reform ist eine
rechtzeitige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Hintergrund: Das
Ausgleichsverfahren wird nicht zuletzt aufgrund der gegenüber dem
Zwangsausgleich/Sanierungsplan doppelt so hohen Mindestquote selten
genutzt. Das neue Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung (welches
das Ausgleichverfahren ablösen soll) sieht eine Mindestquote von 30
statt bisher 40 Prozent vor.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

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