• 12.04.2010, 16:49:42
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  • OTS0217 OTW0217

Vatikan veröffentlicht Procedere-Richtlinien bei Pädophilievorwürfen

Vatikanstadt, 12.04.10 (KAP) Der Vatikan hat am Montag im Internet
die am Wochenende angekündigte Leitlinien des kirchenrechtlichen
Procederes bei Missbrauchs-Anschuldigungen veröffentlicht. Der Text
der Glaubenskongregation liegt zur Zeit nur in englischer Sprache
vor. Er findet sich unter
www.vatican.va/resources/resources_guide-CDF-procedures_en.html. und
trägt den Titel "Guide to Understanding Basic CDF Procedures
concerning Sexual Abuse Allegations".

Pädophile Priester können demnach auch ohne kirchenrechtliches
Verfahren in den Laienstand versetzt werden. Diese Möglichkeit
bestehe "in sehr schweren Fällen", wenn ein staatliches Gericht
bereits den Täter verurteilt habe oder die Beweislast erdrückend
sei, heißt es in dem Leitlinienpapier. Unter diesen Umständen könne
die Glaubenskongregation, die sich mit Sexualdelikten von Klerikern
befasst, den Papst direkt um ein entsprechendes Entlassungsdekret
bitten.

Das Schreiben der Glaubenskongregation erläutert die Rechtslage seit
2001. Verwiesen wird auf die Verpflichtung der Diözesen, jedem
Hinweis auf sexuellem Missbrauch durch Geistliche nachzugehen.

Schon während der Voruntersuchungen seien Bischöfe aufgefordert, zum
Schutz potenzieller Opfer und anderer Gläubigen den verdächtigten
Priestern Beschränkungen aufzuerlegen. Staatliche Gesetze zur
Meldung von Vergehen "sollen stets befolgt werden", heißt es in dem
Papier.

Mehr auf www.kathpress.at (ende) fam/

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