• 07.04.2010, 06:30:17
  • /
  • OTS0001 OTW0001

EANS-Hauptversammlung: CA Immo International AG / Einladung zur Hauptversammlung

--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

CA IMMO INTERNATIONAL AG

Wien
                                   FN 248937i
                                ISIN ATCAIMMOINT5

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 6. ordentlichen
Hauptversammlung der CA Immo International AG ein, die am Mittwoch, dem 5. Mai
2010, um 10 Uhr, im Saal Olympia Mancini im Hotel Savoyen Vienna, 1030 Wien,
Rennweg 16, stattfindet.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,  des  Konzernabschlusses,  des
   Lageberichts und des Konzernlageberichts  zum  31.  Dezember  2009  mit  dem
   Bericht des Aufsichtsrats und dem Corporate Governance Bericht
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
   Geschäftsjahr 2009
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
   das Geschäftsjahr 2009
4.  Beschlussfassung  über  die  Vergütung  für  den   Aufsichtsrat   für   das
   Geschäftsjahr 2009
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das  Geschäftsjahr
   2010
6.  Beschlussfassung  über  die  Anpassung  der  Satzung  an   die   geänderten
   gesetzlichen   Bestimmungen,   insbesondere    durch    das    Aktienrechts-
   Änderungsgesetz   2009   (AktRÄG   2009)   und    das    Unternehmensrechts-
   Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008), nämlich in § 4 (Grundkapital und  Aktien),
   § 6  (Aufsichtsrat),  §  7  (Hauptversammlung),  §  8  (Jahresabschluss  und
   Gewinnverteilung)  sowie  Streichung  der  §§  9  (Gründungskosten)  und  10
   (Verschmelzungskosten)

Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung,
sohin spätestens ab 14. April 2010, während der üblichen Geschäftszeiten zur
Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1030
Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations, auf:
• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Corporate Governance Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Bericht des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2009;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6

Diese Unterlagen, sowie  der  vollständige  Text  dieser  Einberufung  und  das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind spätestens ab
dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens ab  14.  April  2010  im
Internet                                                                  unter

http://www.caimmointernational.com/investor_relations/hauptversammlung/
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen
erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen zugesandt.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens
am 14. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1030 Wien,
Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigungen wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, sohin

spätestens am 26. April 2010 der Gesellschaft entweder  per  Post  an  CA  Immo
International AG, Investor  Relations,  Mechelgasse  1,  1030  Wien,  oder  per
Telefax   an   +43   (0)1    532    59    07-595    oder    per    E-mail    an
ir@caimmointernational.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF,  dem  E-Mail   anzuschließen   ist,   zugeht.   Für   den   Nachweis   der
Aktionärseigenschaft   zur   Ausübung   dieses   Aktionärsrechts   genügt   bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung  gemäß  §  10a

AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigungen wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über

Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,  soweit  sie   zur   sachgemäßen
Beurteilung  eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Aufgrund     der     Änderungen     des      Aktiengesetzes      durch      das
Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 finden die Bestimmungen  der  Satzung  unserer

Gesellschaft über die Einberufung der Hauptversammlung, Hinterlegung der Aktien
für die Hauptversammlung und die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung
keine Anwendung.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.caimmointernational.com/investor_relations/hauptversammlung/
zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10.
Tages vor der Hauptversammlung, sohin am 25. April 2010, 24 Uhr MEZ
(Nachweisstichtag).
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes
am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, sohin
spätestens am 30. April 2010 ausschließlich unter der folgenden Adresse zugehen
muss:
Per Post: CA Immo International AG
Investor Relations
Mechelgasse 1
1030 Wien
Per Telefax: CA Immo International AG
Investor Relations
+43 (0)1 532 59 07-595

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20
AktG).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im  Verkehr
   zwischen Kreditinstitut gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
 •  Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,  Anschrift,   Geburtsdatum   bei
   natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register  und   Registernummer   bei
   juristischen Personen,
 •  Angaben  über  die  Aktien:  Anzahl   der   Aktien   des   Aktionärs   (bei
   Nennbetragsaktien),   zudem   der    Nennbetrag    sowie    (bei    mehreren
   Aktiengattungen)  die  Bezeichnung  der  Gattung  oder   die   international
   gebräuchliche Wertpapierkennnummer,
 • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, sohin den
25. April 2010 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post: CA Immo International AG
Investor Relations
Mechelgasse 1
1030 Wien
Per Telefax: CA Immo International AG

Investor Relations
            +43 (0)1 532 59 07-595
Per  Email:   ir@caimmointernational.com,  wobei  die  Anmeldung  in   Textform,

beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein  Vollmachtsformular  wird  auf  Verlangen  zugesandt  und   ist   auf   der
Internetseite               der               Gesellschaft                unter
http://www.caimmointernational.com/investor_relations/hauptversammlung/
abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 4. Mai 2010 bis
16:00 Uhr MEZ bei der Gesellschaft einzulangen.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,

dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung  dieser  Erklärung  gilt
das zur Übermittlung von Depotbestätigungen Ausgeführte sinngemäß.
Die Gesellschaft beabsichtigt, ihren Aktionären als  Service  anzubieten,  sich
durch   von   der   Gesellschaft   benannte   Stimmrechtsvertreter    in    der
Hauptversammlung  vertreten  zu  lassen.   Bitte   beachten   Sie,   dass   die
Stimmrechtsvertreter  keine  Aufträge  zu  Wortmeldungen,  zur  Einlegung   von

Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen
oder von Anträgen entgegennehmen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der

Gesellschaft     EUR     315.959.906,95      eingeteilt      in      43.460.785
Stückaktien/Inhaberaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme; die  Gesamtzahl  der
Stimmrechte beträgt 43.460.785.

Die Aktionäre bzw. Bevollmächtigten können beim Zutritt zur Hauptversammlung
aufgefordert werden, sich durch einen allgemein anerkannten gültigen
Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass oder Führerschein, auszuweisen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00
Uhr.

Wien, im April 2010
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
CA Immo International AG
Mag. Florian Nowotny (Investor Relations)
Mag. Claudia Hainz (Investor Relations)
Tel.: +43 (0)1 532 59 07-593
Fax: +43 (0)1 532 59 07-595
e-mail: ir@caimmointernational.com
www.caimmointernational.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent: CA Immo International AG
          Mechelgasse  1
          A-1030 Wien
Telefon:  +43 1 532 59 07
FAX:      +43 1 532 59 07-550
Email:    office@caimmointernational.com
WWW:      www.caimmointernational.com
Branche:  Immobilien
ISIN:     ATCAIMMOINT5
Indizes:  WBI, ATX Prime
Börsen:   Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:  Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel