- 06.04.2010, 11:59:45
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SP OÖ zeigt Rechtsextremisten wegen Wiederbetätigung an
"Für die Strafjustiz ist es hoch an der Zeit, konsequent vorzugehen"
Linz (OTS) - "Nationalsozialistische Wiederbetätigung ist kein
Bagatelldelikt, sondern eine zu Recht mit schweren Strafen bedrohte
Tat gegen unsere Demokratie und die Menschenrechte", sagt der
Landesgeschäftsführer der SPÖ Oberösterreich, Christian Horner.
Deshalb erwartet er von der Strafjustiz, konkret von den
Staatsanwaltschaften Linz und Wels, gegen die Rechtsextremisten der
"Nationalen Volkspartei" (NVP) und der Welser "Bunten" endlich im
Sinne des NS-Verbotsgesetzes vorzugehen.
Mehr noch: Horner hat Anzeigen erstattet und diese auch an
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner übermittelt.
Im August des Vorjahres hatten die zuständigen Wahlbehörden die NVP
nicht zur Landtagswahl und die "Bunten" von Ludwig Reinthaler nicht
zur Welser Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl zugelassen. Die
Begründung war in beiden Fällen dieselbe: NS-Wiederbetätigung.
Sowohl NVP als auch "Bunte" fochten die jeweilige Wahl beim
Verfassungsgerichtshof an. Doch das Höchstgericht wies die
Wahlanfechtung der NVP schon im Dezember ab, die der "Bunten" dann
Anfang März.
Obwohl die Wahlbehörden bereits gleichzeitig mit der Nichtzulassung
im August Anzeigen erstattet haben, war bisher von konkreten
Verfolgungshandlungen der Staatsanwälte nichts zu hören.
"Zehntausende Sozialdemokraten, aber auch Zehntausende andere
politische und religiöse Gegner des NS-Regimes sind brutal ermordet
worden", stellt Horner fest. "Gar nicht zu reden von den Millionen
Opfern des Holocaust und des gezielt herbeigeführten Weltkriegs. Wer
heute wieder braunes Gedankengut verbreitet, muss sich vor Gericht
verantworten! Für die Strafjustiz ist es hoch an der Zeit, konsequent
vorzugehen."
Der SPÖ-Landesgeschäftsführer weist auf das massive
Belastungsmaterial hin: Unter anderem stammt ein Teil des
NVP-Parteiprogramms wortwörtlich aus einem Schulungstext der SS. Bei
Ludwig Reinthaler wurde NS-Propaganda von Hitler bis Honsik
beschlagnahmt - laut einem Urteil in einem Medienprozess darf man
Reinthaler einen "Braunen" nennen.
Dass Reinthaler die Auflösung der "Bunten" bekanntgegeben hat, ändert
nichts an der Strafbarkeit bereits begangener Delikte. Außerdem hat
Reinthaler ausdrücklich angekündigt, seine politischen Aktivitäten
weiterzuführen. Er verunglimpft die Republik Österreich wegen der
Ablehnung der Wahlanfechtung als "versteckte Diktatur" und nennt als
eines seiner künftigen Hauptziele die "Abschaffung des
Verbotsgesetzes".
"Es besteht daher in beiden Fällen der massive Verdacht eines
Verstoßes gegen das Verbotsgesetz. Die Strafverfolgungsbehörden sind
am Zug", macht SP-Landesgeschäftsführer Christian Horner deutlich.
Rückfragehinweis:
SPÖ Oberösterreich, Medienservice
Gerald Höchtler
Tel.: (0732) 772611-22
mailto:[email protected]
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