• 02.04.2010, 13:33:17
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Zanier: "Heinzl verletzt verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht!" - Rechtliche Schritte werden eingeleitet.

Wien (OTS) - "SPÖ-Nationalrat Anton Heinzl hat bereits wiederholt
unwahre Tatsachenbehauptungen über meinen Mandanten Mag. Lukas
Leitner getätigt, etwa mein Mandant sei als Finanzberater tätig oder
strebe eine Wirtschaftkammerfunktion an. Mit der heutigen Verbreitung
und Veröffentlichung privater E-Mails meines Mandanten durch
SPÖ-Nationalrat Heinzl und seinem Pressesprecher Andreas Fiala wurde
zudem das Briefgeheimnis verletzt. Rechtliche Schritte wegen
Verletzung des Briefgeheimnisses, unwahrer Tatsachenbehauptung und
auch Rufschädigung gegen SPÖ-Nationalrat Anton Heinzl und seinem
Pressesprecher Andreas Fiala werden nun von mir im Auftrag meines
Mandanten bereits eingeleitet", sagte heute der Anwalt von Mag. Lukas
Leitner, Dr. Hanno Zanier. Die Veröffentlichung privater E-Mails ist
jedenfalls kein Kavaliersdelikt, sondern verletzt sogar ein
verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht, so Zanier abschließend.

Rückfragehinweis:
Dr. Hanno Zanier
Tel.: 0664 / 322 2544

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