- 26.03.2010, 09:49:41
- /
- OTS0060 OTW0060
Intrige im Friseursalon: Urteil nach 2 Jahren - Lehrmädchen zu Unrecht entlassen
Mit dem Makel der Entlassung war die Chance auf Ausbildung für immer vertan
Wien (OTS) - "Das Lehrmädchen war offenbar einigen ein Dorn im
Auge und man versuchte sie loszuwerden. Dass wir den Fall gewonnen
haben, ist jetzt ein schwacher Trost", sagte
AKNÖ-Arbeitsrechtsexpertin Mag. Gabriele Lukassen zu einer besonders
hässlichen Intrige, die sich in einem Friseursalon im Bezirk Tulln
abgespielt hat.
Da in dem gutgehenden Geschäft mit insgesamt 6 Lehrlingen immer
wieder Geld gestohlen worden sein soll, wollte man mit präparierten
Banknoten dem Dieb auf die Schliche kommen. Ins Visier geriet dabei
ein damals 17-jähriges Lehrmädchen. Lukassen: "Es wurde sehr
laienhaft vorgegangen. Ein Bekannter einer Friseurin besorgte ein
Pulver zum Präparieren einiger Banknoten und eine UV-Lampe."
Als der Lehrling von der Mittagspause zurückkam, wurde ihm von den
Hobbydetektiven sofort ein Gelddiebstahl unterstellt. Die 17-Jährige
musste sich von einer UV-Lampe ableuchten lassen und konnte erst
danach ihre Eltern um Hilfe rufen. Die AKNÖ-Expertin kann darüber nur
den Kopf schütteln: "Aus unserer Sicht war das Lehrmädchen unschuldig
und die ausgesprochene Entlassung ungerechtfertigt. Deshalb haben wir
die gesamte Lehrlingsentschädigung für die restlichen 2 Jahre
eingeklagt."
Das Arbeits- und Sozialgericht gab der jungen Frau nach 2 Jahren
Recht, womit sich der Diebstahlsvorwurf in Luft aufgelöst hat. Vor
Gericht konnte auch keiner der Zeugen so genau sagen, ob an diesem
Tag überhaupt Geld abhanden gekommen ist. Auch eine diesbezügliche
Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt.
Gabriele Lukassen: "Es blieb nicht einmal ein Verdacht über, aber der
Schaden für die junge Frau ist nicht wieder gutzumachen. Sie hatte
keine Chance mehr, ihre Lehre in anderen Betrieben fortzusetzen." Die
heute 19-jährige junge Frau geht ohne Berufsausbildung ins
Arbeitsleben. Schon vor Gericht hatte sie ausgesagt, dass "ich jede
Arbeit angenommen habe, weil ich Geld für eine Wohnung gebraucht
habe".
Als Trostpflaster muss die namhafte Friseurkette 8.000 Euro an das
Opfer der Intrige im Friseursalon überweisen.
Rückfragehinweis:
AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit, Chef vom Dienst
Tel.: (01) 58883-1200
mailto:[email protected]
http://noe.arbeiterkammer.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKN






