- 25.03.2010, 16:17:43
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ÖH: § 124b-Anträge rechtswidrig
Deutsche Studierende sind nicht das Problem
Wien (OTS) - Mit Kopfschütteln reagiert die ÖH auf die Ankündigung
von Bundesministerin Karl, die eingereichten §124b-Anträge auf
Zugangsbeschränkungen in Begutachtung zu schicken. "Es ist völlig
klar, dass die Anträge für die Zugangsbeschränkungen in der
Architektur und für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
rechtswidrig sind", erklärt Sigrid Maurer vom ÖH Vorsitzteam. "Der
geringe Zuwachs an ausländischen Studierenden in diesen
Studienrichtungen ist definitiv nicht der Grund für die schlechten
Studienbedingungen - damit entsprechen die Anträge nicht den
Anforderungen des Gesetzes", so Maurer weiter.
Ungenau sind die Rektoren im Umgang mit Zahlen: "Die TU Wien
argumentierte auf Basis von Studierendenzahlen die sich auf Bachelor,
Master und PhD bezogen statt nur auf den Bachelor", sagt Eva
Maltschnig, ÖH Generalsekretärin. "Eingerichtet wurde der §124b
aufgrund des befürchteten Zustroms von Studierenden aus Deutschland -
aber weniger als 5 % der Studierenden der Architektur an der TU Wien
kommen aus Deutschland", so Maltschnig weiter. "Die WU will auf 2000
StudienanfängerInnen schrumpfen - dabei muss gemäß Gesetz gleich
vielen Studierenden wie bisher ein Studium ermöglicht werden", so
Maltschnig. Zudem gibt es offenbar Ungereimtheiten bezüglich des
gesetzlich vorgesehenen Prozedere zur Genehmigung der Anträge.
"Auch in der Publizistik sind die Zugangsbeschränkungen der falsche
Weg - die Vergangenheit hat gezeigt dass sich auch mit
Zugangsbeschränkungen die Bedingungen nicht verbessert haben, sie
frieren nur den momentanen schlechten Zustand ein", sagt Thomas
Wallerberger vom ÖH Vorsitzteam. "Die richtigen Antworten auf diese
Probleme sind die Ausfinanzierung der Universitäten sowie der massive
Ausbau der Studienwahlberatung", so Wallerberger abschließend.
Rückfragehinweis:
Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH)
Presseteam
Tel.: 0676 888 52 212
mailto:[email protected]
http://www.oeh.ac.at
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