• 18.03.2010, 12:29:02
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ÖVP-CO Tauschitz: 10 neue Tatbestände gegen Missbrauch der Grundversorgung

Änderung des Grundversorgungsgesetzes mit Stimmenmehrheit von ÖVP und FPK beschlossen

Klagenfurt (OTS) - Das neue Grundversorgungsgesetz wurde heute im
Kärntner Landtag mit der Stimmenmehrheit von ÖVP und FPK beschlossen.
"Durch die Änderung wird dem Missbrauch der Grundversorgung ganz klar
ein Riegel vorgeschoben", erklärt ÖVP Clubobmann Stephan Tauschitz.
Die Novellierung bringe eine Verschärfung der Verfahrensordnung, sei
aber in keinem Punkt strenger als in anderen Bundesländern. Die
Änderungen entsprechen weitestgehend den Bestimmungen wie sie im
Burgendland, in Niederösterreich und in Oberösterreich bereits
gelten, so Tauschitz.

Das neue Gesetz sieht insgesamt 10 Tatbestände vor, durch die es zur
Einschränkung oder Einstellung der Grundversorgung kommen kann. Nimmt
ein Asylwerber die ihm zugewiesene Unterkunft nicht in Anspruch oder
verlässt diese ohne begründete Abmeldung kann ihm die Grundversorgung
verweigert werden.

Die Politik müsse den Mut haben, klare Grenzen zu setzen.
"Missverstandene Solidarität können wir uns nicht leisten", betont
Tauschitz. Er sieht das neue Gesetz auch als Kontrollmechanismus in
Asylbelangen, was Einsparungen für das Land Kärnten bedeute.
Besonders wichtig sei aber die Möglichkeit rascherer Asylverfahren.
"Es darf nicht sein, dass Asylverfahren so lange dauern. Das neue
Grundversorgungsgesetz wird diesen Prozess beschleunigen", erläutert
Tauschitz die ÖVP-Zustimmung zur Gesetzesnovelle. (Schluss)

Rückfragehinweis:
Landtagsclub ÖVP Kärnten
Tel.: 0463 513592126
mailto:[email protected]

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