• 16.03.2010, 14:51:39
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  • OTS0252 OTW0252

Erwin Roth und das ÖOC Seite an Seite im Prozess gegen Leo Wallner?

Wien (OTS) - Im Gerichtsverfahren des Strategieberaters Erwin Roth
gegen Ex-ÖOC-Präsidenten Leo Wallner wegen aushaftender Rechnungen
von mehr als EUR 300.000 wurde das Österreichische Olympische Comité
förmlich eingeladen, auf Seite des Klägers in den Prozess
einzutreten.

Der Salzburger Unternehmer Erwin Roth nimmt Leo Wallner, den
ehemaligen ÖOC-Präsidenten und Vorstand der Casinos Austria AG, aus
dem Titel des Schadenersatzes in Anspruch. Wallner hatte namens des
Olympia-Fördervereins im Mai 2006 Erwin Roth beauftragt, die
Bewerbung Salzburgs als Austragungsort für die Olympischen
Winterspiele 2014 beratend zu betreuen. Der Olympia-Förderverein
geriet mit den geschuldeten Zahlungen für den Beratervertrag nach und
nach in Rückstand und war zunehmend knapp bei Kasse. Wallner gab am
11. Jänner 2007 für das Österreichische Olympische Comité die Zusage
ab, dass die Rechnungen bezahlt würden. Dennoch wuchs die
Verbindlichkeit gegenüber Erwin Roth an, und im März 2009 wurde der
Olympia-Förderverein aufgelöst, ohne dass es einen Gläubigeraufruf
gegeben hätte, und ohne dass die alten Rechnungen bezahlt worden
wären.

Als Erwin Roth auf Grund der Zusage von Dr Wallner das ÖOC zur
Zahlung der offenen Vergütungen aufforderte, lehnte
Wallner-Nachfolger Karl Stoss dezidiert ab. Mit Roth, so der Anwalt
des ÖOC, bestehe kein aufrechtes Vertragsverhältnis, und weiters:
"Präsident Dr. Karl Stoss hat auch niemals seinem Vorgänger Dr. Leo
Wallner zugesagt, allfällige Forderungen [...von Erwin Roth...]
gegenüber dem Olympia-Förderverein in das ÖOC zu übernehmen und für
eine Begleichung derselben zu sorgen". Rechtsanwalt Peter Melicharek,
Prozessvertreter von Erwin Roth, erklärt: "Meinem Mandanten wurde vom
Rechtsvertreter von Karl Stoss geraten, er solle seine Forderungen
gegenüber den tatsächlichen Auftraggebern geltend machen'. Damit war
eindeutig Leo Wallner gemeint".

Ein Verfahrensbeitritt als so genannter Nebenintervenient auf
Seite des Klägers sei für das ÖOC prozessual vorteilhaft, weil auf
diese Weise ein allfälliger Regress an Leo Wallner erleichtert werden
kann, so Melicharek weiter. Erwin Roth gibt sich gelassen: "Wir
erwarten den Prozessbeitritt des Österreichischen Olympischen Comités
und sehen ihm entgegen."

Rückfragehinweis:
Mag Peter Melicharek
Wiener Advocatur Bureau
Tel.: +43 (1) 890 99 66
mailto:pm@advocatur-bureau.at

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