Wien (OTS) - Die EU-Kommission hat die Banken aufgefordert, Kunden
den Girokontowechsel zu erleichtern. Seit 1. November 2009 gibt es
eine Empfehlung des österreichischen Bankenverbandes, die den
Kontowechsel klar regelt. Die AK hat sieben Banken unter die Lupe
genommen: Kontowechseln dauert bei einigen Banken lange, ist aber
unkomplizierter geworden. Die Banken verrechnen Kontoführungsgebühren
nur aliquot. Kontoschließungsgebühren werden nicht mehr eingehoben.
Daueraufträge werden gut übertragen, bei Einziehern wird?s heikel -
da muss sich der Konsument selbst drum kümmern.
In Österreich wurde der Zahlungsverkehr mit 1. November 2009 neu
geregelt. So verbietet das Gesetz etwa Schließungebühren, wenn jemand
sein Girokonto zu einer anderen Bank wechselt. Halten sich die Banken
daran und wie funktioniert ein Kontowechsel etwa für den Fall eines
zu teuren Kontos?
Sieben Banken wurden getestet: Bank Austria, Bawag, easybank,
Erste Bank, Hypo Niederösterreich, Raiffeisen Niederösterreich/Wien
und Volksbank Wien. Im November 2009 haben die Tester sieben
Girokonten eröffnet . Das Eröffnen funktionierte problemlos. "Es
hapert aber an Unterlagen, etwa Preisblatt oder
Kontoeröffnungsantrag", sagt AK Konsumentenschützerin Michaela
Kollmann. "Die Banken enthalten sie den Konsumenten oft vor." Die
Tester führten Überweisungen per Online-Banking durch - sie dauerten
einen Bankarbeitstag. Daueraufträge und Einzugsverfahren klappten von
Beginn an.
Rund zwei Monate später haben die Tester die Kontoverbindungen
gewechselt - was relativ einfach ging. Aber: Die Dauer vom Erteilen
des Auftrages bis zum endgültigen Übertrag und der Stilllegung des
Kontos war oft lange - vier (von easybank zu Bank Austria) bis zu 21
Bankwerktage (von Bawag zu Hypo Niederösterreich). Vier Banken (Bank
Austria Bawag, easybank, Raiffeisenlandesbank Niederösterreich/Wien)
haben eine Kündigungsfrist oder einen Kündigungsstichtag vereinbart.
Die Bawag hat diese Kündigungsfrist auch eingehalten. Daher betrug
die Übertragungsdauer 21 Bankarbeitstage.
Die Beratungsqualität beim Kontowechseln war sehr unterschiedlich.
Auf den Homepages gibt es meist wenig Infos dazu: nur drei der sieben
Banken (Bawag, Bank Austria, Erste Bank) informieren genau, auch über
die Problematik von Einziehungsaufträgen.
Alle geprüften Banken haben die Kontoführungsgebühr aliquot
(monatliche Abrechnung) verlangt. Keine Bank hat
Kontoschließungsgebühren eingehoben. "Das ist positiv, denn auf Grund
der neuen Gesetzesregeln dürfen sie die Schließungsgebühr nicht mehr
einheben", sagt Kollmann. "Die Daueraufträge wurden gut übertragen,
die Einzugsermächtigungen nicht. Hier muss der Konsument selbst aktiv
werden und das veranlassen. Das heißt, der Konsument sollte die neue
Bankverbindung selbst dem Auftraggeber von Einzugsaufträgen bekannt
geben", so Kollmann.
Die Erhebung hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) für
die AK durchgeführt. (Forts.)
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at
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