• 15.03.2010, 10:23:00
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  • OTS0061 OTW0061

UNHCR fordert kindgerechte Asylverfahren

Erstmals Leitfaden in deutscher Sprache veröffentlicht

Wien (OTS/UNHCR) - Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat
erstmals Richtlinien zu kinderspezifischer Verfolgung in deutscher
Sprache vorgelegt: Hiernach sind für Kinder im Asylverfahren
besondere Maßstäbe anzuwenden.

UNHCR reagiert damit auf die Tatsache, dass Kinder von Gewalt,
Misshandlung und Diskriminierung in besonderer Weise betroffen sind.
Dies muss bei der rechtlichen Behandlung ihrer Asylanträge, aber auch
bei der Ausgestaltung der Prüfungsverfahren entsprechend
berücksichtigt werden. Mit den heute veröffentlichten Richtlinien
bietet UNHCR einen detaillierten Leitfaden, um den Flüchtlingsschutz
von Kindern im Asylverfahren systematisch sicher zu stellen.

Bedingt durch Faktoren wie Alter, Reifegrad und Entwicklungsstand
sowie durch ihre Abhängigkeit von Erwachsenen erleben Kinder
Verfolgung auf ganz eigene Art. Sie können etwa Drohungen besonders
ernst nehmen. Die Verfolgung gegen Eltern oder nahe Verwandte
empfinden sie als gegen sich gerichtet, das Trauma der Flucht
bewältigen sie anders als Erwachsene. Zudem gibt es
Erscheinungsformen von Verfolgung, die gezielt Kinder treffen. Dazu
gehören zum Beispiel Sippenhaft, Gewalt in der Familie, Kinderheirat
oder -arbeit, die Zwangsrekrutierung Minderjähriger, Kinderhandel zum
Zwecke der Prostitution oder andere Formen der sexuellen Ausbeutung.

Bei der Frage der Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer
Flüchtlingskonvention (GFK) sollte im Fall von Kindern neben der
Religion, Nationalität, Rasse und der politischen Gesinnung vor allem
auch der Grund der "Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
Gruppe" berücksichtigt werden. "Kinder" oder kleinere Untergruppen
von Kindern - wie beispielsweise Straßenkinder - können eine
bestimmte soziale Gruppe im Sinne der GFK bilden. Die Anerkennung als
Flüchtling sollte aber auch erfolgen, wenn den Betroffenen im
Herkunftsland grundlegende Kinderrechte, wie zum Beispiel das Recht
auf Bildung, versagt werden.

Die Relevanz kinderspezifischer Arten von Verfolgung kommt im
Asylverfahren allerdings nur dann zum Tragen, wenn Kindern auch der
entsprechende Rahmen gewährt wird, ihre Fluchtgründe vorzutragen.
UNHCR fordert deshalb sowohl kindgerechte Befragungen als auch eine
vorgezogene Behandlung der Asylanträge von Kindern. Zudem ist es von
wesentlicher Bedeutung, kinderspezifische Informationen zum
Herkunftsland zu berücksichtigen.

Die Richtlinien sind auf der Website abrufbar unter www.unhcr.at.

Rückfragehinweis:
Gabrielle Sabourin, Tel.: (+43/1) 260 60-4048, mailto:ausvi@unhcr.org

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | UNH

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