- 15.03.2010, 10:23:00
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UNHCR fordert kindgerechte Asylverfahren
Erstmals Leitfaden in deutscher Sprache veröffentlicht
Wien (OTS/UNHCR) - Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat
 erstmals Richtlinien zu kinderspezifischer Verfolgung in deutscher
 Sprache vorgelegt: Hiernach sind für Kinder im Asylverfahren
 besondere Maßstäbe anzuwenden.
UNHCR reagiert damit auf die Tatsache, dass Kinder von Gewalt,
 Misshandlung und Diskriminierung in besonderer Weise betroffen sind.
 Dies muss bei der rechtlichen Behandlung ihrer Asylanträge, aber auch
 bei der Ausgestaltung der Prüfungsverfahren entsprechend
 berücksichtigt werden. Mit den heute veröffentlichten Richtlinien
 bietet UNHCR einen detaillierten Leitfaden, um den Flüchtlingsschutz
 von Kindern im Asylverfahren systematisch sicher zu stellen.
Bedingt durch Faktoren wie Alter, Reifegrad und Entwicklungsstand
 sowie durch ihre Abhängigkeit von Erwachsenen erleben Kinder
 Verfolgung auf ganz eigene Art. Sie können etwa Drohungen besonders
 ernst nehmen. Die Verfolgung gegen Eltern oder nahe Verwandte
 empfinden sie als gegen sich gerichtet, das Trauma der Flucht
 bewältigen sie anders als Erwachsene. Zudem gibt es
 Erscheinungsformen von Verfolgung, die gezielt Kinder treffen. Dazu
 gehören zum Beispiel Sippenhaft, Gewalt in der Familie, Kinderheirat
 oder -arbeit, die Zwangsrekrutierung Minderjähriger, Kinderhandel zum
 Zwecke der Prostitution oder andere Formen der sexuellen Ausbeutung.
Bei der Frage der Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer
 Flüchtlingskonvention (GFK) sollte im Fall von Kindern neben der
 Religion, Nationalität, Rasse und der politischen Gesinnung vor allem
 auch der Grund der "Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
 Gruppe" berücksichtigt werden. "Kinder" oder kleinere Untergruppen
 von Kindern - wie beispielsweise Straßenkinder - können eine
 bestimmte soziale Gruppe im Sinne der GFK bilden. Die Anerkennung als
 Flüchtling sollte aber auch erfolgen, wenn den Betroffenen im
 Herkunftsland grundlegende Kinderrechte, wie zum Beispiel das Recht
 auf Bildung, versagt werden.
Die Relevanz kinderspezifischer Arten von Verfolgung kommt im
 Asylverfahren allerdings nur dann zum Tragen, wenn Kindern auch der
 entsprechende Rahmen gewährt wird, ihre Fluchtgründe vorzutragen.
 UNHCR fordert deshalb sowohl kindgerechte Befragungen als auch eine
 vorgezogene Behandlung der Asylanträge von Kindern. Zudem ist es von
 wesentlicher Bedeutung, kinderspezifische Informationen zum
 Herkunftsland zu berücksichtigen.
Die Richtlinien sind auf der Website abrufbar unter www.unhcr.at.
Rückfragehinweis:
 Gabrielle Sabourin, Tel.: (+43/1) 260 60-4048, mailto:ausvi@unhcr.org
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