- 11.03.2010, 12:25:57
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- OTS0206 OTW0206
s REAL zur Diskussion um die Maklerprovisionen: Qualität und Leistung einfordern!
Wien (OTS) -
- Gesetzgeber verschärft seit Jahren Informationspflichten und
Haftungen der Immobilienmakler
- Geforderte Reduktion der Maklerprovisionen gefährdet
Dienstleistungsqualität
- Leistungen einfordern, statt Provisionen zu diskutieren
Seit Jahren hat der Gesetzgeber die Informationspflichten und
Haftungen der Immobilienmakler laufend verschärft und vor rund zwei
Jahren auch eine obligatorische
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eingeführt, um die rechtliche
Sicherheit der Konsumenten durch entsprechende Qualität der
Maklerdienstleistung zu gewährleisten.
Basierend auf einer Ifes-Erhebung im Auftrag der Arbeiterkammer
wird nun von mehreren Seiten der Vorwurf erhoben, ebendiese
gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen - im Besonderen die
Informationspflichten - würden durch die Immobilienmakler oft nur
mangelhaft umgesetzt. Dieser Vorwurf dient den Kritikern in weiterer
Folge auch als Argument, die in Österreich übliche Höhe der
Maklerprovisionen in Frage zu stellen.
Die s REAL betont zum einen, dass eine Umfrage unter nur 200
Personen, von denen sich 60% der befragten Haushalte in Wien
befinden, nicht wirklich repräsentativ für ganz Österreich sein kann.
Zum anderen hält sie die Diskussion über die Höhe der
Maklerprovisionen für den falschen Ansatz. Besser für die Konsumenten
wäre es, wenn die Kritiker die gesetzlich garantierten Leistungen
einforderten.
"Die Intention des Gesetzgebers war es, die rechtliche Sicherheit
für die Kunden bei Immobiliengeschäften zu gewährleisten", so s REAL
Geschäftsführer Michael Pisecky. "Wenn nun ein Makler diese
Dienstleistungsqualität bieten soll, muss er dafür auch entsprechend
honoriert werden."
Den Vergleich mit anderen Ländern und dort üblichen niedrigeren
Maklerprovisionen lässt Pisecky aus folgenden Gründen nicht gelten:
- In Österreich ist ein großer Teil des Mietmarktes preisgeregelt, eine Umlage der Maklerprovision durch den Vermieter, wie sie in anderen Staaten durchaus gang und gäbe ist, ist hier also nicht möglich. - In Österreich ist ein großer Teil des Immobilienmarktes für Makler nicht zugänglich. Sie können also nur auf einem Teilmarkt tätig werden und daher nicht zu den gleichen Konditionen arbeiten wie ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern.
Mit der nun geforderten Senkung der Maklerprovisionen wird für s
REAL von der falschen Seite an das Thema herangegangen: Eine
Reduktion des Erfolgshonorars für Immobilienmakler hätte keine
Steigerung der Dienstleistungsqualität zur Folge. Ebendiese Qualität
der Dienstleistung ist aber für die rechtliche Sicherheit der Kunden
unabdingbar. Die Konsumenten und ihre Vertreter sind aufgefordert,
diese bei den Immobilienmaklern auch einzufordern.
Diesen Text können Sie auch auf unserer Homepage http://www.sreal.at/
unter "Info und Presse" abrufen.
Rückfragehinweis:
s REAL Immobilienvermittlung GmbH, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. (FH) Ulrike Klinger
Tel.: 05 0100 - 26217, Mobil: 05 0100 6 - 26217
E-Mail: ulrike.klinger@sreal.at
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