- 11.03.2010, 10:32:35
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Der ÖKV nimmt Stellung: Verbot der sportlichen Schutzarbeit - Nein Danke!
Wien (OTS) - In ihrer Regelungswut beschäftigt sich nun die Wiener
Stadtregierung unter Anleitung von Stadträtin Ulli Sima auch mit
einem Verbot der Schutzarbeit. Ohne jegliches Wissen um das Verhalten
der Hunde wird die Schutzarbeit einem "Scharfmachen" der Hunde
gleichgesetzt. In den Augen manch ahnungsloser Politiker kommt es
durch die Schutzarbeit zu einer verantwortungslosen Steigerung der
Aggression und Erhöhung der Gefährlichkeit der Hunde.
Bei dem im ÖKV auf rund 500 Ausbildungsplätzen in Österreich
Sportschutzdienst ist aber genau das Gegenteil der Fall:
- vor Beginn der Ausbildung werden Nervenfestigkeit und soziale Verträglichkeit überprüft; - der Hund muss absoluten Gehorsam haben; - der Hund wird nur an dem aus Jute bestehenden Ärmel ausgebildet; - der Schutzdienst wird nur auf Ausbildungsplätzen mit der für den Hund gewohnten Umgebung (künstliche Hindernisse und Verstecke) durchgeführt und - der Sporthelfer macht immer die antrainierten Bewegungsmuster.
Der Hund erkennt durch Geruch des Schutzärmels und die stereotype
Abhaltung des Sportschutzes die an ihn gestellten Anforderungen.
Die Ausbildung im Sportschutz geschieht ausschließlich unter
Anleitung der gesetzlich anerkannten ÖKV-Trainer. Der Sportschutz
wird nach genau geregelten Wettkampfreglements durchgeführt und durch
fachkundige ÖKV-Leistungsrichter geprüft.
Es gibt keine vernünftigen Gründe für ein gesetzliches Verbot des
im ÖKV durchgeführten Sportschutzes. Der ÖKV spricht sich daher mit
Nachdruck gegen Einschränkungen aus.
Durch den ÖKV dagegen wird der Zivilschutz strikt abgelehnt:
- Die Reizauslösung für Beute- bzw. Aggressionsverhalten ist an
keinen bestimmten Ort gebunden
- der Schutzhelfer trägt keinen Schutzärmel, sondern nur einen für
den Hund nicht erkennbaren Unterziehschutz
- der Schutzhelfer tritt in normaler Bekleidung auf.
Der ÖKV fordert, dass der Zivilschutz klar geregelt und nur in der
Diensthundeausbildung (Polizei, Bundesheer usw.) ausgebildet werden
darf.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Kynologenverband
Siegfried Marcus Straße 7, 2362 Biedermannsdorf
Tel: 02236/710 667
Homepage: www.oekv.at
Email: office@oekv.at
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