• 09.03.2010, 08:22:46
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  • OTS0014 OTW0014

23-jährige tot: Erstmals Anklage gegen Spital

Wien (OTS) - Revolutionäre Neuerung der Verantwortung von
Krankenhäusern
ÄrzteService für gesetzliche Versicherungspflicht mit ausreichender
Deckung, vor allem bei angestellten Spitalsärzten und den geplanten
Ärzte-GmbH's!

Eine 23-jährige Wienerin verstarb nach einer orthopädischen
Routineoperation. Nun erhebt der Staatsanwalt nicht nur gegen die
zwei behandelnden Ärzte Strafantrag, sondern auch gegen den
Krankenhausleiter und sogar gegen das Krankenhaus wegen eines
sogenannten Organisationsverschuldens. Der Geschäftsführer des
größten Ärzteversicherers Österreichs, der ÄrzteService
Dienstleistung GmbH, Gerhard Ulmer sieht dabei schwerwiegende Folgen
auf die österreichischen Ärzte zukommen und fordert eine
Versicherungspflicht mit höchstmöglicher Versicherungssumme auch für
Krankenhausärzte.

Die Staatsanwaltschaft legt den behandelnden Ärzten schwere Fehler
zur Last, vor allem mangelnde Kontrolle bei der Verabreichung der
Schmerzmittel, die schließlich zu einem Infarkt geführt haben sollen.
Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Die
Staatsanwaltschaft dürfte davon ausgehen, dass es schwierig werde,
den verantwortlichen Ärzten ihr Fehlverhalten eindeutig nachzuweisen
- für eine strafrechtliche Verurteilung ist dies unbedingt notwendig.
Deshalb will die Staatsanwaltschaft erstmals den Krankenhausträger
selbst wegen eines so genannten Organisationsverschuldens zur
strafrechtlichen Verantwortung ziehen. Dies hat weitreichende Folgen.
Nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz droht einem Krankenhaus
grundsätzlich eine Geldstrafe bis zu EUR 1,8 Mio. Daneben sind die
Kosten des Strafverfahrens selbst auch erheblich - denkt man etwa an
die umfangreichen Sachverständigenkosten, können die Beträge
insgesamt durchaus höher ausfallen als die Geldbuße selbst (§§ 380 ff
StPO).

Der Haftpflichtexperte Gerhard Ulmer sieht große Gefahren auf die
Krankenhäuser und die darin angestellten Ärzte zukommen.
Waren bisher in vergleichbaren Fällen nur die Kosten des
Zivilverfahrens anzusetzen, ist nun auch mit erheblichen Kosten des
Strafverfahrens zu rechnen. Dies bedeutet, dass nicht nur eine max.
Geldstrafe von EUR 1,8 Mio. im Raum steht, sondern auch mit
Verfahrenskosten in gleicher Höhe zu rechnen ist. Damit sind auf
Grund eines Schadensfalles Gesamtforderungen im Bereich von EUR 6 bis
7 Mio. sehr wahrscheinlich.

Gerhard Ulmer, warnt vor allem angestellte Spitalsärzte: "In
vielen Fällen ist nach so einem Schaden die Versicherungssumme des
Spitals sowohl in der Haftpflichtversicherung als auch in der
Rechtsschutzversicherung vorzeitig aufgebraucht. Die Folge: Für
weitere Schäden bestünde kein Versicherungsschutz mehr."

Eine künftige Entwicklung ist für angestellte Spitalsärzte nicht
abschätzbar. Auf Grund der neuen Rechtsprechung werden sich
Krankenhausträger unter Umständen nunmehr weniger oft schützend vor
ihre angestellten Ärzte stellen, sondern werden vermutlich versuchen
die Schuld bzw. die Verantwortung und somit die gesamten
Verfahrenskosten auf die einzelnen Ärzte weitgehend abzuschieben.
Dies führt dazu, dass die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung
für einen Spitalsarzt ebenso unerlässlich ist, wie beim
niedergelassenen Arzt. Auf die notwendige Höhe der Versicherungssumme
angesprochen, rät Ulmer allen Spitalsärzten die international übliche
Versicherungssumme von EUR 5 Mio. als sinnvolle Mindestabsicherung zu
betrachten.

"ÄrzteService bietet demnächst eine Höchstversicherungssumme von
EUR 7 Mio. an, um den betroffenen Ärzten zu helfen, solche
dramatische Fälle zumindest finanziell durchzustehen" so Ulmer
abschließend.

Rückfragehinweis:
Judith Zingerle M.A.
Leitung Marketing und Kommunikation
Tel.: 01/402 68 34

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/4322

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