- 09.03.2010, 07:30:14
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Oberster Gerichtshof entschied zugunsten Imperial: Freispruch ist nun rechtskräftig
Linz (OTS) - Vom Obersten Gerichtshof bestätigt und somit
rechtskräftig ist der Freispruch von Dr. Faramarz Ettehadieh,
Geschäftsführer der Imperial Finanzgruppe. Vor knapp zwei Jahren
endete ein vor dem Linzer Landesgericht geführter Prozess mit einem
Freispruch, gegen den die Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel
einlegte.
Recht bekommen.
"Mit der Bestätigung des Urteils zeigt sich, dass die Vorwürfe
unberechtigt gewesen sind, worauf wir in diesem Verfahren auch
laufend hingewiesen haben. Wir freuen uns über diese wichtige
Entscheidung", sagt Dr. Faramarz Ettehadieh,
Imperial-Geschäftsführer.
Vorwürfe entschieden zurückgewiesen.
Das Unternehmen mit Sitz in Linz war sieben Jahre lang Gegenstand
von öffentlichen Anschuldigungen, die seitens Imperial von Anfang an
entschieden zurückgewiesen wurden. In dem mit Freispruch beendeten
Verfahren ging es ursprünglich um den Vorwurf der Untreue sowie den
Betrag von 3,63 Millionen Euro. Bereits im Vorfeld der Entscheidung
verursachte die Tätigkeit der vom Gericht bestellten Gutachter
insgesamt Kosten von fast zwei Millionen Euro.
Blick in die Zukunft.
"Wir sind aufgrund der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes
sehr erleichtert. Unternehmen und Mitarbeiter konzentrieren sich
jetzt wieder vollends auf die Herausforderungen der Zukunft", ergänzt
Dr. Faramarz Ettehadieh.
Rückfragehinweis:
Dr. Faramarz Ettehadieh Imperial Finanzgruppe Hafferlstraße 7, 4020 Linz www.imperial.co.at Tel. +43.70.7660-112 Pressebetreuung: gmh hofbauer Marke & Meinung A-4060 Linz/Leonding, Schafferstrasse 53 Fon +43.70.777 555 mailto: hofbauer@gmh.at http://www.gmh.at
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