- 04.03.2010, 07:58:10
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Österreichische Kinder- und Jugendanwälte: Harmonisierung des Jugendschutzes verwirklichen!
BM Mitterlehners Weg der Vereinheitlichung muss weiter gehen
Wien (OTS) - Nach der durchaus gelungenen Auftaktveranstaltung
bezüglich des Bestrebens von Bundesminister Mitterlehner die
Eckpfeiler der Österreichischen Jugendschutzgesetze zu harmonisieren,
erinnern die Österreichischen Kinder- und Jugendanwälte daran, dass
bereits seit dem Jahr 2003 ein Harmonisierungsvorschlag der
Österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften vorliegt. Auch die
Bundesjugendvertretung hat aufgrund dieses Vorschlages ebenfalls ein
fast identes Papier zur Harmonisierung entwickelt.
Die Eckpfeiler der für Österreich zu harmonisierenden
Jugendschutzbestimmungen (bis 18 Jahre)
Tabak/Alkohol:
Konsum von Jugendlichen bis 16 Jahre verboten, gleichzeitig Verkauf
an Jugendliche unter 16 Jahre verboten.
Ausgehzeiten/Aufenthalt (ohne Begleitung) an öffentlichen Orten und
Veranstaltungen, Gaststätten .. :
Alter + 10, dh, zum Lebensalter wird die zahl 10 hinzugezählt und
ergibt daher die Ausgehzeiten für den Jugendlichen:
bis 12 Jahre: 22 Uhr
ab 13 Jahre: 23 Uhr
ab 14 Jahre: 24 Uhr
ab 15 Jahre: 1 Uhr
ab 16 Jahre: frei
Verbotener Aufenthalt:
Prostitutionsräume, Sex-Shops, Peep-Shows, Swingerclubs,
Brandweinschänken, Wettbüros, Spielhallen in denen überwiegend
Glückspiel angeboten wird.
Spielen an Geldspielautomaten verboten.
Jugendgefährdente Medien, Datenträger, Gegenstände und
Veranstaltungen:
Diese Gegenstände und auch Veranstaltungen sind jungen Menschen nicht
zugänglich zu machen, die: Aggression fördern, menschenverachtende
Brutalität und Gewalt zeigen, Menschenwürde missachtende Sexualität
zeigen, sowie Diskriminierung von ethnischer Herkunft, Hautfarbe,
religiöses Bekenntnis, Behinderung, Geschlecht, sexueller
Orientierung.
Bedingte Ausweispflicht, dh. im Zweifelsfall müssen junge Menschen
sich ausweisen können.
Alle anderen Regelungen, die in einigen Jugendschutzbestimmungen von
einzelnen Bundesländern noch enthalten sind, wie zum Beispiel
Regelungen bei Theater, Kino, Camping, Gaststätten Besuch sind durch
oben angeführte Bestimmungen bereits geregelt oder sollten überhaupt
nicht geregelt werden (z.B. Autostoppen).
Der Wiener Jugendanwalt Schmid, Jugendschutzsprecher der
Österreichischen Kinder- und Jugendanwälte: "Ein Jugendschutzgesetz
wird von Jugendlichen nur dann ernst genommen, wenn es für sie
sinnvoll und inhaltlich verständlich ist. Darauf sollte Rücksicht
genommen werden und nicht auf regionale Anschauungsunterschiede in
den einzelnen Bundesländern".
Außerdem wies Schmid darauf hin, dass ohne Einbindung von
Jugendlichen in den Harmonisierungsprozess kein von den Jugendlichen
akzeptiertes Gesetz entstehen würde.
"Bei der Erstellung des bundesweiten Jugendschutzgesetzes wird man
erkennen wie Politik auf Jugendliche zugeht, von oben herab oder auf
gleicher Augenhöhe. Eine Österreichweite Jugendvolksbefragung zu
diesem Thema - wie sie in Wien im Jahr 2001 durchgeführt wurde - wäre
ein sinnvolles Mitspracherecht für unsere Jugendlichen", schloss
Jugendanwalt Schmid.
Rückfragehinweis:
Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
Herr Dr. Anton Schmid
Tel.: (++43-1) 70 77 000
Handy: (++43)676 8118 85902
mailto:post@kja.magwien.gv.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/119
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