- 04.03.2010, 07:58:10
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Österreichische Kinder- und Jugendanwälte: Harmonisierung des Jugendschutzes verwirklichen!
BM Mitterlehners Weg der Vereinheitlichung muss weiter gehen
Wien (OTS) - Nach der durchaus gelungenen Auftaktveranstaltung
 bezüglich des Bestrebens von Bundesminister Mitterlehner die
 Eckpfeiler der Österreichischen Jugendschutzgesetze zu harmonisieren,
 erinnern die Österreichischen Kinder- und Jugendanwälte daran, dass
 bereits seit dem Jahr 2003 ein Harmonisierungsvorschlag der
 Österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften vorliegt. Auch die
 Bundesjugendvertretung hat aufgrund dieses Vorschlages ebenfalls ein
 fast identes Papier zur Harmonisierung entwickelt.
Die Eckpfeiler der für Österreich zu harmonisierenden
 Jugendschutzbestimmungen (bis 18 Jahre)
Tabak/Alkohol: 
 Konsum von Jugendlichen bis 16 Jahre verboten, gleichzeitig Verkauf
 an Jugendliche unter 16 Jahre verboten.
Ausgehzeiten/Aufenthalt (ohne Begleitung) an öffentlichen Orten und
 Veranstaltungen, Gaststätten .. : 
 Alter + 10, dh, zum Lebensalter wird die zahl 10 hinzugezählt und
 ergibt daher die Ausgehzeiten für den Jugendlichen:
bis 12 Jahre: 22 Uhr
 ab 13 Jahre: 23 Uhr
 ab 14 Jahre: 24 Uhr
 ab 15 Jahre: 1 Uhr
 ab 16 Jahre: frei
Verbotener Aufenthalt:
 Prostitutionsräume, Sex-Shops, Peep-Shows, Swingerclubs,
 Brandweinschänken, Wettbüros, Spielhallen in denen überwiegend
 Glückspiel angeboten wird.
Spielen an Geldspielautomaten verboten.
Jugendgefährdente Medien, Datenträger, Gegenstände und
 Veranstaltungen:
 Diese Gegenstände und auch Veranstaltungen sind jungen Menschen nicht
 zugänglich zu machen, die: Aggression fördern, menschenverachtende
 Brutalität und Gewalt zeigen, Menschenwürde missachtende Sexualität
 zeigen, sowie Diskriminierung von ethnischer Herkunft, Hautfarbe,
 religiöses Bekenntnis, Behinderung, Geschlecht, sexueller
 Orientierung.
Bedingte Ausweispflicht, dh. im Zweifelsfall müssen junge Menschen
 sich ausweisen können.
Alle anderen Regelungen, die in einigen Jugendschutzbestimmungen von
 einzelnen Bundesländern noch enthalten sind, wie zum Beispiel
 Regelungen bei Theater, Kino, Camping, Gaststätten Besuch sind durch
 oben angeführte Bestimmungen bereits geregelt oder sollten überhaupt
 nicht geregelt werden (z.B. Autostoppen).
Der Wiener Jugendanwalt Schmid, Jugendschutzsprecher der
 Österreichischen Kinder- und Jugendanwälte: "Ein Jugendschutzgesetz
 wird von Jugendlichen nur dann ernst genommen, wenn es für sie
 sinnvoll und inhaltlich verständlich ist. Darauf sollte Rücksicht
 genommen werden und nicht auf regionale Anschauungsunterschiede in
 den einzelnen Bundesländern".
Außerdem wies Schmid darauf hin, dass ohne Einbindung von
 Jugendlichen in den Harmonisierungsprozess kein von den Jugendlichen
 akzeptiertes Gesetz entstehen würde.
"Bei der Erstellung des bundesweiten Jugendschutzgesetzes wird man
 erkennen wie Politik auf Jugendliche zugeht, von oben herab oder auf
 gleicher Augenhöhe. Eine Österreichweite Jugendvolksbefragung zu
 diesem Thema - wie sie in Wien im Jahr 2001 durchgeführt wurde - wäre
 ein sinnvolles Mitspracherecht für unsere Jugendlichen", schloss
 Jugendanwalt Schmid.
Rückfragehinweis:
 Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien 
 Herr Dr. Anton Schmid
 Tel.: (++43-1) 70 77 000
 Handy: (++43)676 8118 85902
 mailto:post@kja.magwien.gv.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/119
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