Österreichische Kinder- und Jugendanwälte: Harmonisierung des Jugendschutzes verwirklichen!
BM Mitterlehners Weg der Vereinheitlichung muss weiter gehen
Wien (OTS) - Nach der durchaus gelungenen Auftaktveranstaltung bezüglich des Bestrebens von Bundesminister Mitterlehner die Eckpfeiler der Österreichischen Jugendschutzgesetze zu harmonisieren, erinnern die Österreichischen Kinder- und Jugendanwälte daran, dass bereits seit dem Jahr 2003 ein Harmonisierungsvorschlag der Österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften vorliegt. Auch die Bundesjugendvertretung hat aufgrund dieses Vorschlages ebenfalls ein fast identes Papier zur Harmonisierung entwickelt.
Die Eckpfeiler der für Österreich zu harmonisierenden Jugendschutzbestimmungen (bis 18 Jahre)
Tabak/Alkohol:
Konsum von Jugendlichen bis 16 Jahre verboten, gleichzeitig Verkauf an Jugendliche unter 16 Jahre verboten.
Ausgehzeiten/Aufenthalt (ohne Begleitung) an öffentlichen Orten und Veranstaltungen, Gaststätten .. :
Alter + 10, dh, zum Lebensalter wird die zahl 10 hinzugezählt und ergibt daher die Ausgehzeiten für den Jugendlichen:
bis 12 Jahre: 22 Uhr
ab 13 Jahre: 23 Uhr
ab 14 Jahre: 24 Uhr
ab 15 Jahre: 1 Uhr
ab 16 Jahre: frei
Verbotener Aufenthalt:
Prostitutionsräume, Sex-Shops, Peep-Shows, Swingerclubs, Brandweinschänken, Wettbüros, Spielhallen in denen überwiegend Glückspiel angeboten wird.
Spielen an Geldspielautomaten verboten.
Jugendgefährdente Medien, Datenträger, Gegenstände und Veranstaltungen:
Diese Gegenstände und auch Veranstaltungen sind jungen Menschen nicht zugänglich zu machen, die: Aggression fördern, menschenverachtende Brutalität und Gewalt zeigen, Menschenwürde missachtende Sexualität zeigen, sowie Diskriminierung von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, religiöses Bekenntnis, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung.
Bedingte Ausweispflicht, dh. im Zweifelsfall müssen junge Menschen sich ausweisen können.
Alle anderen Regelungen, die in einigen Jugendschutzbestimmungen von einzelnen Bundesländern noch enthalten sind, wie zum Beispiel Regelungen bei Theater, Kino, Camping, Gaststätten Besuch sind durch oben angeführte Bestimmungen bereits geregelt oder sollten überhaupt nicht geregelt werden (z.B. Autostoppen).
Der Wiener Jugendanwalt Schmid, Jugendschutzsprecher der Österreichischen Kinder- und Jugendanwälte: "Ein Jugendschutzgesetz wird von Jugendlichen nur dann ernst genommen, wenn es für sie sinnvoll und inhaltlich verständlich ist. Darauf sollte Rücksicht genommen werden und nicht auf regionale Anschauungsunterschiede in den einzelnen Bundesländern".
Außerdem wies Schmid darauf hin, dass ohne Einbindung von Jugendlichen in den Harmonisierungsprozess kein von den Jugendlichen akzeptiertes Gesetz entstehen würde.
"Bei der Erstellung des bundesweiten Jugendschutzgesetzes wird man erkennen wie Politik auf Jugendliche zugeht, von oben herab oder auf gleicher Augenhöhe. Eine Österreichweite Jugendvolksbefragung zu diesem Thema - wie sie in Wien im Jahr 2001 durchgeführt wurde - wäre ein sinnvolles Mitspracherecht für unsere Jugendlichen", schloss Jugendanwalt Schmid.
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