- 03.03.2010, 15:13:35
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Klubobmann Mag. Steinkellner: Konsumentenschutz für Verkäufe per Telefon oder Internet verbessern
FPÖ strebt strengere Bestimmungen beim Handel im Fernabsatz an - Keilergeschäfte per Telefon überfordern vor allem ältere Menschen
Linz, 3. März 2010 (OTS) - Weil das Konsumentenschutzgesetz mit
der raschen technischen Entwicklung nicht Schritt gehalten hat, kommt
es durch "schwarze Schafe" unter den Handelstreibenden immer wieder
zu Übervorteilungen vor allem älterer Menschen, aber auch von
Jugendlichen, welche die Tücken der Keilergeschäfte am Telefon nicht
gleich erkennen.
"Deshalb ist es notwendig, dass die konsumentenrechtlichen
Bestimmungen so verbessert werden, dass Vertragsabschlüsse im
Fernabsatz einem Schriftlichkeitserfordernis unterliegen und die
Fristen zur Ausübung des Rücktrittsrechts wesentlich verlängert
werden", stellte heute der Klubobmann der oö. FPÖ-Landtagsfraktion,
LAbg. Mag. Günther Steinkellner fest.****
"Ich habe die anderen Landtagsparteien eingeladen, dass wir morgen im
Landtag eine Resolution an die Bundesregierung beschließen, sie möge
entsprechende Vorschläge für eine Verbesserung des
Konsumentenschutzgesetzes dem Parlament vorlegen. Die "schwarzen
Schafe" nützen die relativ weichen Bestimmungen dieses Gesetzes aus,
die Konsumenten leiden darunter. Darum sollte rasch daran gegangen
werden, bestimmte Schlupflöcher zu schließen und den Konsumenten
wieder mehr Rechte zu geben", erklärte FPÖ-Klubobmann Steinkellner.
Er nannte als Beispiel den Fall einer älteren Dame:
Diese wurde vor kurzem von einem privaten Telefonanbieter angerufen
und in ein längeres Telefongespräch verwickelt. In diesem Gespräch
wurde sie auch über ihre Zufriedenheit mit dem derzeitigen
Telefonanbieter befragt und wurden ihr die Vorteile eines Umstiegs
auf einen privaten Anbieter dargelegt.
Einige Tage später funktionierte ihr Telefonanschluss nicht mehr.
Eine Ursachenforschung brachte das Ergebnis: Die Dame hatte durch
dieses Telefongespräch ein Vertragsverhältnis mit dem privaten
Anbieter eingegangen. Dieser hatte sofort ihren Anschluss auf den
neuen Anbieter umgestellt, sie konnte nicht einmal telefonieren, weil
ihr die notwendige Vorwahl-Nummer nicht bekannt gegeben worden war.
Die Dame war sich dessen in keiner Weise bewusst und konnte die
Folgen des Telefongesprächs mit dem privaten Anbieter überhaupt nicht
nachvollziehen.
FPÖ-Klubobmann Steinkellner verweist darauf, dass speziell für ältere
Menschen, die mit dem Umgang mit der modernen Technik und den damit
verbundenen neuen Marketingstrategien nicht vertraut sind,
Vertragsabschlüsse im Fernabsatz oft ein unlösbares Problem
darstellen.
"Viele Menschen sind sich vielfach nicht bewusst, dass sie mit der
Zustimmung am Telefon bereits einen mündlichen Vertrag abschließen,
der weitgehende Folgen haben kann. Unseriöse Geschäftemacher nützen
diese Situation unverschämt aus. Eine gefährdete Zielgruppe sind
insbesondere ältere Menschen. Darum ist die Pflicht, dass via Telefon
angebahnte Geschäfte zuerst schriftlich bestätigt werden müssen,
unbedingt notwendig. Darüber hinaus sollen die Fristen des
Rücktrittsrechts bei Verträgen im Fernabsatz wesentlich verlängert
werden, damit der Konsument die Möglichkeit zur Einholung
umfangreicher Informationen erhält und keine Frist versäumt wird."
(Schluss) ck
Rückfragehinweis:
FPÖ Oberösterreich Landtagsklub
Ing. Hannes Lackner
MobTel 0664 250 55 74
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/4795
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