• 03.03.2010, 15:06:29
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LR Schmid: Vorarlberger Jugendschutzbestimmungen vorbildlich

"Kein neues Bundesgesetz sondern Harmonisierungsprozess mit den Ländern notwendig"

Wien (OTS/VLK) - Auf Einladung von Bundesminister Reinhold
Mitterlehner fand heute, Mittwoch, in Wien eine Enquete zum Thema
Jugendschutz statt. Auch Landesrätin Greti Schmid nahm daran teil:
"Ich begrüße eine Diskussion der Angleichung der unterschiedlichen
Jugendschutzbestimmungen der Länder. Der Weg dorthin sollte aber
nicht über ein Bundesjugendschutzgesetz führen," sagt Schmid, die
einer Harmonisierungsdiskussion in enger Kooperation mit den
Jugendlichen und den Ländern den Vorzug gibt: "Die Kompetenzen im
Bereich Jugendschutz müssen wie bisher auch bei den Ländern bleiben,
denn Jugendschutz, Jugendförderung und Jugendbeteiligung spielt sich
auf Länder- bzw. auf Gemeindeebene ab." Es müsse auch garantiert
sein, dass die hohen Vorarlberger Standards erhalten bleiben, betont
Landesrätin Schmid.

Vorarlberg hat im Jahr 1999 in enger Kooperation mit dem
Jugendbeirat ein vorbildliches und auf breiter Basis getragenes
Jugendgesetz erarbeitet, das im Jahr 2004 zum Thema Alkoholabgabe an
Jugendliche unter 16 Jahren novelliert wurde. "So dürfen laut unserem
Gesetz an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine alkoholischen
Getränke und Tabakwaren angeboten, weitergegeben oder überlassen
werden", führt Landesrätin Schmid an. Ebenso dürfen bis zum
vollendeten 16. Lebensjahr keine alkoholischen Getränke und
Tabakwaren in der Öffentlichkeit konsumiert werden: "Dieses klare
Signal im Sinne des Jugendschutzgesetzes muss weiterhin bestehen
bleiben. Wir wollen keine Nivellierung nach unten."

Kinder- und Jugendschutz im Ländervergleich

Am Programm der heutigen Veranstaltung stand ein Expertenvortrag
über Kinder- und Jugendschutz in Deutschland. Im Anschluss daran
hatten die Vertreter der Länder und Jugendorganisationen sowie
Experten die Möglichkeit zur Diskussion. Ein Bundes -
Jugendschutzgesetz wird von mehreren Ländern - auch von Vorarlberger
Seite - abgelehnt. "Wir brauchen kein neues Bundesjugendschutzgesetz,
sondern eine intensive Diskussion aller Länder zu Eckpunkten des
Jugendschutzes - beispielsweise Ausgehzeiten, Alkoholabgabe,
Suchtmittel und Neue Medien", sagt Landesrätin Schmid im Anschluss an
die Enquete. "Ziel dieses Prozesses könnte eine Ländervereinbarung -
eine so genannte 15a Vereinbarung über eine gemeinsame Regelung der
genannten Eckpunkte sein."

Rückfragehinweis:

Landespressestelle Vorarlberg
   Tel.: 05574/511-20141, Fax: 05574/511-20190
   mailto:presse@vorarlberg.at
   http://www.vorarlberg.at/presse
   
   Hotline: 0664/625 56 68, 625 56 67

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/16

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