- 03.03.2010, 15:06:29
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LR Schmid: Vorarlberger Jugendschutzbestimmungen vorbildlich
"Kein neues Bundesgesetz sondern Harmonisierungsprozess mit den Ländern notwendig"
Wien (OTS/VLK) - Auf Einladung von Bundesminister Reinhold
 Mitterlehner fand heute, Mittwoch, in Wien eine Enquete zum Thema
 Jugendschutz statt. Auch Landesrätin Greti Schmid nahm daran teil:
 "Ich begrüße eine Diskussion der Angleichung der unterschiedlichen
 Jugendschutzbestimmungen der Länder. Der Weg dorthin sollte aber
 nicht über ein Bundesjugendschutzgesetz führen," sagt Schmid, die
 einer Harmonisierungsdiskussion in enger Kooperation mit den
 Jugendlichen und den Ländern den Vorzug gibt: "Die Kompetenzen im
 Bereich Jugendschutz müssen wie bisher auch bei den Ländern bleiben,
 denn Jugendschutz, Jugendförderung und Jugendbeteiligung spielt sich
 auf Länder- bzw. auf Gemeindeebene ab." Es müsse auch garantiert
 sein, dass die hohen Vorarlberger Standards erhalten bleiben, betont
 Landesrätin Schmid.
Vorarlberg hat im Jahr 1999 in enger Kooperation mit dem
 Jugendbeirat ein vorbildliches und auf breiter Basis getragenes
 Jugendgesetz erarbeitet, das im Jahr 2004 zum Thema Alkoholabgabe an
 Jugendliche unter 16 Jahren novelliert wurde. "So dürfen laut unserem
 Gesetz an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine alkoholischen
 Getränke und Tabakwaren angeboten, weitergegeben oder überlassen
 werden", führt Landesrätin Schmid an. Ebenso dürfen bis zum
 vollendeten 16. Lebensjahr keine alkoholischen Getränke und
 Tabakwaren in der Öffentlichkeit konsumiert werden: "Dieses klare
 Signal im Sinne des Jugendschutzgesetzes muss weiterhin bestehen
 bleiben. Wir wollen keine Nivellierung nach unten."
Kinder- und Jugendschutz im Ländervergleich
Am Programm der heutigen Veranstaltung stand ein Expertenvortrag
 über Kinder- und Jugendschutz in Deutschland. Im Anschluss daran
 hatten die Vertreter der Länder und Jugendorganisationen sowie
 Experten die Möglichkeit zur Diskussion. Ein Bundes -
 Jugendschutzgesetz wird von mehreren Ländern - auch von Vorarlberger
 Seite - abgelehnt. "Wir brauchen kein neues Bundesjugendschutzgesetz,
 sondern eine intensive Diskussion aller Länder zu Eckpunkten des
 Jugendschutzes - beispielsweise Ausgehzeiten, Alkoholabgabe,
 Suchtmittel und Neue Medien", sagt Landesrätin Schmid im Anschluss an
 die Enquete. "Ziel dieses Prozesses könnte eine Ländervereinbarung -
 eine so genannte 15a Vereinbarung über eine gemeinsame Regelung der
 genannten Eckpunkte sein."
Rückfragehinweis:
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