- 03.03.2010, 11:01:01
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LR Martinz: Novelle zum Immissionsschutzgesetz schadet der Wirtschaft
Wirtschafts-LR Josef Martinz lehnt mit Kollegen anderer Bundesländern Änderung des Immissionsschutzgesetzes ab. Schreiben geht an BM Berlakovich
Klagenfurt (OTS) - Der Entwurf für eine Änderung des
Immissionsschutzgesetzes (IG-L)liegt nun den Wirtschaftsreferenten
der Bundesländer vor. Die Wirtschaftslandesräte von Kärnten,
Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und
Vorarlberg lehnen diese Novelle jedoch strikt ab und ersuchen den
zuständigen Minister Berlakovich in einem gemeinsamen Schreiben, das
Gesetz zum Wohle des Wirtschaftsstandortes und zum Wohle der
arbeitenden Bevölkerung zu entschärfen.
"Gesetzesnovellen sollen die Wirtschaft unterstützen und sie nicht
behindern. Verwaltungsreformen sind auf allen Ebenen notwendig. In
diesem Zusammenhang aber auch die Deregulierung. Bürokratie hemmt die
Wirtschaft", hält LR Josef Martinz fest.
Der Nationalrat hat schon 2009 eine Novelle zum IG-L beschlossen, die
die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub strenger als die
EU-Grenzwerte angesetzt hat. Jetzt wurde nun ein neuer
Gesetzesentwurf zum IG-L vorgelegt, der wiederum neue Grenzwerte
unter dem EU-Niveau vorsieht.
So würden die geplanten Grenzwerte von Schadstoffen zu Lasten der
Wirtschaft gehen. Die Wirtschaftsreferenten der Länder fordern daher,
dass es zu keiner Verschärfung der Grenzwerte kommen darf, wie es
übrigens auch im Regierungsprogramm festgehalten ist.
Die vorgesehene Regelung würde in städtischen Bereichen oder entlang
von Hochleistungsstraßen zu einem Stillstand bei
Infrastrukturprojekten führen. Die neuen Grenzwerte würden auch das
EU-Niveau noch unterschreiten, was einen Standortnachteil Österreichs
zur Folge hätte.
Die Wirtschaftslandesräte sehen massive negative Auswirkungen auf
Betriebsansiedelungen, Erweiterungen oder Infrastrukturvorhaben,
Straßenbau und den Verkehr. "Wir wollen Regelungen, die die
Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze sichern und nicht behindern
und zerstören", so Martinz.
Die neue Regelung des Immissionsschutzgesetzes würde weiters
zeitliche und räumliche Verkehrsbeschränkungen für Werksverkehr,
Ziel- und Quellverkehr bedeuten. Es seien Ausnahmen vorgesehen, doch
sind auch diese an Vorgaben geknüpft. Das bedeutet, dass
beispielsweise ältere Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeuge bei
Verkehrsbeschränkungen in der Garage bleiben müssten!
Geht es nach der Novelle, würde künftig auch die Anwendung von
Bagger, Straßenwalzen, Schubraupen usw. in dieses Gesetz fallen, was
eindeutig zu Lasten der gewerblichen Wirtschaft geht. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Kärntner Volkspartei
Tel.: +43 (0)463 5862 14, Fax: +43 (0)463 5862 17
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