• 27.02.2010, 09:51:21
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  • OTS0017 OTW0017

Korun: "Altbewährtes" Verwaltungsgericht soll wieder Asylfälle übernehmen

VfGH könnte damit wirksam entlastet werden

Wien (OTS) - "Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) muss wieder als
dritte Instanz ins Asylverfahren eingebunden werden. Der
Schnellschuss der Regierung, welche aus purem Aktionismus den VwGH,
der jahrelang Kompetenz aufgebaut hat, abgezogen hat und stattdessen
nur den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zuständig machte, ging völlig
daneben" kommentiert Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen, den
Entwurf der "Verwaltungsgerichtsbarkeit neu" des BKA. Daher sei die
Forderung von VfGH-Präsident Holzinger, den VwGH in
Asylbeschwerdefällen wieder zuständig zu machen, nicht nur
verständlich, sondern voll zu unterstützen.

Die Kappung des Gangs zum Verwaltungsgericht hatte den einzigen
Zweck, den AsylwerberInnen den Rechtszugang faktisch zu beschneiden
oder gar zu verweigern. Bei den meisten fehlerhaften Entscheidungen
war das Verfahren fehlerhaft und daher der VwGH zuständig. Nur bei
einem kleinen Teil waren Verfassungswidrigkeiten der Grund der
Fehlentscheidungen, in welchen Fällen der VfGH zuständig wäre.
Derzeit wird der Großteil der Asyl-Beschwerden vom VfGH ohne
inhaltliche Prüfung gleich wieder zurückgewiesen. Die de facto
fehlende Kontrolle der zweiten Instanz, des Asylgerichshofs, macht
diesen nachlässig und fahrlässig. "So musste der VfGH unlängst ein
Urteil des Asylgerichtshofs wieder aufheben, weil dieser die
elementare Frage der Zwangsverheiratung bzw. Zwangsbeschneidung einer
Asylsuchenden einfach ignoriert hatte", kritisiert Korun die
derzeitige Lage. "Ein teilweise rücksichtsloser Asylgerichtshof und
ein überlasteter VfGH - sind rechtsstaatlich inakzeptabel und eine
echte Bedrohung für Asylsuchende", befindet Korun. "Es wäre weitaus
effizienter und klüger, wenn man dem VwGH wieder die Asylagenden
zurückgäbe" meint Korun und fordert daher den Bundeskanzler auf, in
der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform den altbewährten Instanzenzug
zum VwGH wieder vorzusehen.

Rückfragehinweis:
Mag. Reinhard Pickl-Herk
Tel.: +43-664-4151548
mailto:presse@gruene.at

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