- 25.02.2010, 13:35:24
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Kärntner Landesholding (KLH): Klarstellung der Geschäftsführung zur Entbindung von der Verschwiegenheit durch KLH
Geschäftsführung der KLH würde von Verschwiegenheit entbinden, wenn rechtlich möglich - kein Steuergeld für Aufwandsersatz Birnbacher
Klagenfurt (OTS) - Im Zusammenhang mit der gestrigen Aussendung
der KLH und der damit im Zusammenhang erfolgten medialen
Berichterstattung stellt die Geschäftsführung der KLH wie folgt klar:
1. Die von einigen Politikern (Herrn Landtagsabgeordneten Rolf Holub
und Herrn SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser) erhobene Forderung, die KLH
soll anstatt des verstorbenen LH Dr. Jörg Haider die Entbindung
vornehmen, weil sie in den Vertrag mit Dr. Birnbacher "eingetreten"
sei, ist juristisch - nach vorgenommener rechtlicher Prüfung - gar
nicht erfüllbar. Es ist juristisch schlichtweg falsch, dass die KLH
in einen Vertrag eingetreten sei. Vielmehr hat die KLH auf Grundlage
einer gesetzlichen Verpflichtung gem. § 1037 ABGB den Privatpersonen
Dr. Jörg Haider und Dr. Josef Martinz den diesbezüglich im
Zusammenhang mit der Beauftragung des Dr. Birnbacher entstandenen
Aufwand von Euro 6 Mio ersetzt. Dies nachdem zuvor mehrere Gutachten,
insbesondere die Angemessenheit betreffend, eingeholt worden sind.
Die KLH ist daher weder unmittelbarer noch mittelbarer
Vertragspartner.
Weiters ist zu berücksichtigen, dass die
Verschwiegenheitsverpflichtung von Dr. Birnbacher auf das
berufsspezifische Vertrauensverhältnis und die berufsspezifische
Treuepflicht des Beraters Dr. Birnbacher gegenüber seinen
Auftraggebern, den Privatpersonen Dr. Jörg Haider und Dr. Josef
Martinz, zurückzuführen ist. Dies ergibt sich u.a. aus den
einschlägigen bundesgesetzlichen Bestimmungen (§§ 321 ZPO, 91 WTBG
usw.).
Zusammenfassend ist daher klar und unmissverständlich festzuhalten:
Der Vorstand der KLH hat überhaupt nichts zu verbergen und würde
Herrn Dr. Birnbacher selbstverständlich von der
Verschwiegenheitspflicht entbinden, wenn dies rechtlich möglich wäre.
Die von einigen Politikern erhobene Forderung zu erfüllen, ist jedoch
nicht möglich, weil die KLH schlicht und ergreifend für eine
derartige Entbindung unzuständig ist. Zu hinterfragen bleibt, weshalb
von einigen Politikern von der KLH rechtlich Unmögliches verlangt
wird.
2. Auch der in der Öffentlichkeit erweckte Eindruck, die KLH hätte
mit Geld des Steuerzahlers das Honorar Birnbacher bezahlt, ist
falsch. Bei der KLH handelt es sich nämlich um eine Körperschaft
öffentlichen Rechts, die zwar zweifellos vom Land Kärnten beherrscht
wird, aber eine eigene Rechtspersönlichkeit ohne Eigentümer ist. Die
Beherrschung durch das Land Kärnten findet u.a. darin Ausdruck, dass
die Besetzung des Kontrollorganes "Aufsichtsrat" durch die Kärntner
Landesregierung erfolgt. Historisch betrachtet sind aber die Anteile
an der Hypo - soweit ersichtlich - zu keinem Zeitpunkt vom Land
Kärnten gehalten worden und konnten somit auch nicht in die KLH
und/oder eine Aktiengesellschaft eingebracht werden. Auch werden die
Anteile der KLH und/oder Hypo in der Bilanz des Landes Kärnten nicht
ausgewiesen. Die Konstruktion der KLH entspricht im Wesentlichen
jener von Sparkassen.
Für die Ausfallsbürgschaft konnte das Land Kärnten über Jahre
hinweg beträchtliche Einnahmen für den Steuerzahler lukrieren.
Jedenfalls entbehrt die Behauptung, wonach das Honorar Birnbacher vom
Steuerzahler bezahlt worden wäre, jeder Grundlage. Vielmehr wurde der
gutachterlich bestätigte Aufwandsersatz in der Höhe von Euro 6 Mio
ausschließlich aus von der KLH im eigenen Bereich erwirtschafteten
Erträgnissen (Erlöse aus dem Anteilsverkauf der Hypo,
Dividendenerträge, Erlöse aus der Veranlagung usw.) bezahlt.
Rückfragehinweis:
KÄRNTNER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK - HOLDING
(KÄRNTNER LANDESHOLDING)
Tel: +43 463 515244 | Fax: +43 463 515244-5125
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