- 25.02.2010, 11:36:57
- /
- OTS0143 OTW0143
Antrag für U.S. Nichteinwanderungsvisum ab 1. März ausnahmslos online
Wien (OTS) - Beginnend mit dem 1. März 2010 müssen Antragsteller
auf ein Nichteinwanderungsvisum für die Vereinigten Staaten ihr Visum
online beantragen. Das fertig ausgefüllte Antragsformular wird somit
elektronisch übermittelt.
Die Konsularabteilung des U.S. Außenministeriums hat für das
Nichteinwanderungsvisum (Non-Immigrant Visum/ NIV) das elektronische
Antragsformular DS-160 entwickelt, um somit alle derzeit bereits
existierenden NIV Antragsformulare in einem einzigen interaktiven,
elektronischen Formular zusammenzufassen. Das DS-160 ersetzt die drei
Formulare DS-156, DS-157 und DS-158, die bisher den elektronischen
Visumsantrag (EVAF/Electronic Visa Application Form) ausmachten.
Die meisten Staatsbürger aus Österreich und den anderen "Visa
Waiver Program" Ländern, die als Touristen für einen Zeitraum von
maximal 90 Tagen in die USA einreisen, sind allerdings von dieser
Regelung nicht betroffen, da sie zur Einreise kein Visum brauchen.
Reisen in die Vereinigten Staaten, für die ein Visum erforderlich
ist, können unterschiedlicher Natur sein, etwa Geschäfts- oder
Urlaubsreisen, die länger als drei Monate dauern, ein Studium, eine
journalistische Tätigkeit, eine medizinische Behandlung oder
verschiedene Arten von befristeter Beschäftigung.
Aufgrund der weltweit gestiegenen Nachfrage nach Visa für USA-
Reisen ist die Konsular- und Rechtsektion des US-Aussenministeriums
bestrebt, mit Hilfe neuer Technologien die Effizienz und Genauigkeit
des Antragsprozesses zu erhöhen. So bietet das DS-160 den
Antragstellern ein verbessertes Service.
Das Ansuchen um ein Visum erfolgt weiterhin online - wie dies
zuvor mit dem EVAF der Fall war. Das DS-160 Formular muss in Englisch
ausgefüllt werden, doch sind die Fragen mit "pop-up" Dialogfenstern,
wie auch die Instruktionen in verschiedenen Sprachen verfügbar, so
auch in Deutsch. Den deutschen Text können Sie sehen, wenn Sie den
Cursor auf den jeweiligen Textabschnitt im Formular führen.
Da das Antragsformular nicht online gespeichert werden kann, wird
Antragstellern empfohlen, dieses regelmäßig auf ihrem Computer
zwischenzuspeichern, falls sie ihre Arbeit daran unterbrechen müssen.
Das neue Formular erfordert es, dass Antragsteller ihr Foto für
das Visum online uploaden und es mit dem Antrag per Internet
einreichen. Nachdem man das DS-160 ausgefüllt hat, reicht man den
Antrag elektronisch ein und erhält eine einseitige Bestätigung, die
ausgedruckt werden muss. Antragsteller müssen diese Bestätigung, den
Zahlungsbeleg für die Visumsgebühr, ihren Pass, und -- sofern dieses
nicht online upgeloaded werden konnte -- ein Foto, das die auf
unserer Webseite aufgeführten Bedingungen erfüllt -- zu ihrem
Visumgespräch mitbringen.
Wie bereits gesagt wird das neue elektronische DS-160
Antragsformular für ein Nichteinwanderungsvisum ab dem 1. März 2010
verpflichtend sein. Dieses Formular ist auf der Website des U.S.
Außenministeriums unter dem Link https://ceac.state.gov/genniv
abrufbar. Detaillierte Informationen bezüglich des Antragsprozesses
für ein Nichteinwanderungsvisum in die USA finden Sie auf der
Webseite der U.S. Botschaft in Wien unter:
http://www.usembassy.at/en/embassy/cons/niv_applic.htm.
Rückfragehinweis:
Dr. Karin H. Czerny Public Affairs/Press Section Tel: (+43-1-31339-2066) FAX: (+43-1-31339-2059) email:kczerny@usembassy.at www.usembassy.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/501
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BUS