• 24.02.2010, 23:50:11
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  • OTS0354 OTW0354

Immobilienwelt24 verpflichtet sich gegenüber dem Schutzverband, eingeschaltet von der Wirtschaftskammer, zu folgender Unterlassung

Wien (OTS) - Patrick Steffens, geb. am 4.5.1980, Angersiedlung
128, 6404 Polling/Innsbruck, verpflichtet sich, es im geschäftlichen
Verkehr zu unterlassen,

1) über Immobilienmakler in Österreich wahrheitswidrig und/oder 
    unsachlich herabsetzend pauschal zu behaupten,

 a) dass Maklerprovisionen überhöht bzw. andere Makler generell zu
    teuer wären, insbesondere mit Aussagen wie "Schluss mit 
    überhöhten Makler-provisionen für Käufer und Verkäufer" oder 
    sinnähnlich, und/oder dass beim Verkauf von Immobilien über 
    einen Makler jeweils vom Verkäufer sowie zusätzlich vom Käufer 
    je 3,5 % Vermittlungsprovision zu bezahlen wäre und/oder dass im 
    Vergleich klassische Immobilienmakler wesentlich mehr verlangen 
    und sich zu nichts verpflichten würden,

und/oder

b) dass Makler im eigenen Provisionsinteresse den Verkaufspreis 
    einer Immobilie zunächst zu hoch, in anderen Fällen zu niedrig 
    ansetzen würden und/oder dass der Verkauf über einen Makler 
    nicht selten ein Zufallsergebnis sei, insbesondere wenn dies im
    Zusammenhang mit Angaben wie "endlich mal eine marktgerechte 
    Immobilienbewertung!" oder sinnähnliche Angaben unterstellt wird;

 2) Die provisionsfreie Vermittlung des Verkaufs von Immobilien 
    und/oder von Bestandverträgen über Immobilien zu bewerben ohne 
    darauf hinzu-weisen, dass ein Maklerlohn (eine Provision) 
    verlangt wird, insbesondere eine Provision in Form eines 
    bestimmten Festpreisbetrages.

 3) es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, das 
    Gewerbe Immobilientreuhänder in Form der Bewertung, Vermarktung 
    und Vermittlung von Immobilien anzukündigen und/oder auszuüben, 
    ohne im Besitz dieser Gewerbeberechtigung zu sein.

4) es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, mit

5) provisionsfreier Vermittlung für den Käufer und Verkäufer zu 
    werben, ohne darauf hinzuweisen, dass eine Provision in Form 
    eines Festpreises verlangt wird.

 6) es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, den 
    Berufsstand der Immobilienmakler unsachlich und unwahr 
    abzuwerten, insbesondere wahrheitswidrig und pauschal zu 
    behaupten, dass vom Makler der Verkaufspreis mit unter zu hoch
    und manchmal zu niedrig angesetzt, dass Verkäufer und Käufer in 
    82% mit der Leistung des Maklers unzufrieden wa-ren, dass der 
    Verkauf nicht selten ein Zufallsergebnis ist und dass die 
    Maklerprovision überhöht sind, was generell abwertend,unrichtig 
    und unbewiesen ist.

Rückfragehinweis:
Immobilienwelt24
Patrick Steffens
Tel.: +43 5238 - 86294,Fax: +43 5238 - 86390
E-Mail: info@immobilienwelt24.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/10902

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