- 23.02.2010, 23:00:20
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- OTS0295 OTW0295
MITTEILUNG gemäß § 8a Abs 5 Mediengesetz, begehrt von Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerald Knapp
Klagenfurt (OTS) - Am 26.11.2009 veröffentlichte die
Antragsgegnerin ÖVP Landtagsclub Kärnten die OTS-Aussendung
"Tauschitz: Herr Knapp ist eindeutig rücktrittsreif", in der unter
anderem die Behauptung aufgestellt wurde, der Antragsteller als
Obmann des Vereins "Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale
Ausgrenzung" verwende Fördermittel des Landes Kärnten, die eigentlich
jenen sozial bedürftigen Personen zustehen, für die er sich
öffentlich immer einsetzt, für kulinarische Genüsse und der
Antragsteller veranstalte eine heuchlerische Inszenierung als Kämpfer
gegen Armut und soziale Ausgrenzung.
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerald Knapp erblickt in diesen Textpassagen
den Vorwurf der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB, weil
diese Behauptungen unwahr seien.
Er hat deshalb beim Landesgericht Klagenfurt gegen die
Antragsgegnerin als Medieninhaberin Anträge auf Zuerkennung von
Entschädigungen für die erlittene Kränkung eingebracht.
Hierüber ist ein Verfahren nach dem Mediengesetz anhängig.
Rückfragehinweis:
Landtagsclub ÖVP Kärnten
Tel.: 0463 513592126
mailto:[email protected]
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/516
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