• 23.02.2010, 14:47:17
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Aus für Glücksspielmonopol in Österreich

Der Generalanwalt beim EuGH hat heute zur Frage der Vereinbarkeit des österreichischen Glücksspielrechtes mit dem EU-Recht seinen Schlussantrag verkündet

Innsbruck (OTS) - Der Schlussantrag des Generalanwaltes beim EuGH
wird das Ende des Glücksspielmonopols in der derzeitigen
Ausgestaltung in Österreich bedeuten.

Bis zuletzt haben die Monopolbefürworter wie Löwen gekämpft. Was
wurde nicht alles herangezogen, um die Stellung des Monopols in
Österreich zu verteidigen. Sogar der Umstand, dass der Monopolist
mehrheitlich im Eigentum privilegierter Unternehmen und
Einzelpersonen steht, wurde in Frage gestellt. Das Thema "Spielsucht"
wurde hochgespielt, als ob von 8 Millionen Österreicher 8 Millionen
spielsüchtig sind und nur die "Gesellschaft der Privilegierten" im
Stande ist, Spielerschutz zu gewährleisten. Sogar der
Verwaltungsgerichtshof hat sich kurz vor der Verhandlung des
Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften in zwei Entscheidungen
(die im Rekordtempo ausgefertigt wurden) für die Monopolisten
entschieden. Der Preis für diese Entscheidungen ist eine
Staatshaftungsklage, die geflissentlich tot geschwiegen wird
(wahrscheinlich wegen der guten Erfolgsaussicht).

"Namhafte Experten" wurden eingesetzt, um über das Monopol zu
jubilieren, renommierte, aber uninformierte Juristen versuchten
krampfhaft, verlorene Standpunkte durch unrichtige Ansichten zu
retten, um den Krieg gegen die Liberalisierung zu gewinnen.

Vor allem das zuletzt als "Monopolretter" genannte Argument der
Spielsucht und des Spielerschutzes zeigen einen geradezu
erschreckenden Realitätsverlust.

Fakt ist, dass sich privilegierte österreichische Private und
Unternehmen ihren Anteil am Monopol-Unternehmen sichern wollen, und
das um jeden Preis. Fakt ist auch, dass die
Glücksspielkonzessionsvergaben unter Ausschluss der Öffentlichkeit
erfolgten und der EuGH bereits mehrfach ausgesprochen hat, dass dies
unzulässig ist (Transparenzgebot). Fakt ist weiters, dass sich der
Monopolist um Spielsucht und Spielerschutz überhaupt nicht schert,
Grundsätze des ABGB (seit 01.01.1812) werden zugunsten von
Privilegierten "über den Haufen geworfen", um sich selbst zu
schützen. Selbst das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, der
eine Bestimmung als verfassungswidrig aufhob, wurde durch neuerliche
Beschlussfassung derselben Bestimmung negiert. Geradezu der Gipfel
der Unverfrorenheit ist der Umstand, dass die Monopolisten und deren
Lobbyisten in der Öffentlichkeit die Spielsucht als anerkannte
Krankheit darstellen, während zur selben Zeit in Zivilprozessen
darauf verwiesen wird, dass Spielsucht gerade keine anerkannte
Krankheit ist.

Der Generalanwalt geht jedenfalls davon aus, dass das Erfordernis
eines Sitzes in Österreich für den Betrieb von Casinos und die
Vergabe unter Ausschluss der Öffentlichkeit EU-widrig sind. Die zwölf
österreichischen Lizenzen müssen transparent, öffentlich und EU-weit
vergeben werden. Die Werbung der Casinos Austria ist vom
österreichischen Gericht zu beurteilen, ob ein verantwortlicher
Maßstab der Glücksspielwerbung eingehalten wurde. In Anbetracht des
massiven Werbeaufwandes und der Allgegenwärtigkeit des Glücksspiels
in Österreich ist davon auszugehen, dass der Maßstab laufend
überschritten wird.

Rückfragehinweis:
Dr. Patrick Ruth, Rechtsanwalt
Kapuzinergasse 8, 6020 Innsbruck
Tel. 0512/584854; email: [email protected]

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/10984

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