• 19.02.2010, 11:49:24
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Rückschritt beim Nahtstellenmanagement zwischen Spital und niedergelassener Ärzteschaft

NÖ Ärztekammer bedauert Wegfall des "Rosa Rezepts" bei Spitalsentlassungen

Wien (OTS) - Das so genannte "Rosa Rezept" in Niederösterreich ist
gestorben. Durch diese Rezepturbefugnis war es möglich, Patientinnen
und Patienten bei Spitalsentlassung für eine bestimmte Art von
Medikamenten ein Rezept mitzugeben, welches beim Einlösen in der
Apotheke sofort als Kassenrezept akzeptiert wurde und damit keine
weiteren bürokratischen Probleme verursacht hat. Nun haben NÖGUS und
NÖGKK diese Regelung einvernehmlich aufgelöst.

Der Präsident der NÖ Ärztekammer Dr. Christoph Reisner erläutert
die Hintergründe der Problematik: "Die Verschreibungsrichtlinien der
verschiedenen Bereiche im Gesundheitswesen unterscheiden sich.
Während in den Spitälern keinerlei Ökonomierichtlinien bestehen,
unterliegen die niedergelassenen Kassenärztinnen und -ärzte sehr
strengen Kriterien im Hinblick auf die "Wirtschaftlichkeit". Der
Schritt weg vom "Rosa Rezept" macht es den niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzten aber noch schwerer, ökonomisch zu verschreiben."

Privatrezepte und Arztbriefe müssen umgeschrieben werden

Dr. Wolfgang Geppert, Medikamentenreferent der NÖ Ärztekammer
verdeutlicht diesen Vorwurf, der auf den ersten Blick nicht unbedingt
schlüssig scheint: "Nunmehr werden bei Spitalsentlassungen entweder
Privatrezepte oder Arztbriefe mit Empfehlungen ausgegeben. Die
Hausärztinnen und -ärzte sind danach aufgefordert, diese Rezepte an
den Erstattungskodex im niedergelassenen Bereich anzupassen und unter
Umständen - da sich die Spitäler ja an keine "volkswirtschaftliche
Ökonomie" gebunden fühlen - komplett zu verändern."

Problematisch wird es laut Dr. Geppert jedoch dann, wenn sich die
Patientinnen und Patienten im Unwissen über diese
abwicklungstechnische Notwendigkeit direkt nach der Spitalsentlassung
statt zur Ärztin bzw. zum Arzt sofort in die Apotheke begeben, im
Glauben ein kassentaugliches Rezept zu besitzen. "Nachdem Apotheker
keinerlei Befugnis zur Medikation haben und nur angehalten sind, das
auf einem Rezept Stehende abzugeben und auch einen Arztbrief als
Rezept akzeptieren, wird in aller Regel exakt das ausgegeben, was vom
Spital empfohlen wird. Die Probleme tauchen dann in der Ordination
auf, wenn die abgegebenen und teilweise schon konsumierten
Medikamente nicht im Rahmen des Kassensystems erstattungsfähig sind.
Da haben die Ärztinnen und Ärzte aber gar keine andere Möglichkeit,
als die Rezeptur im Sinne der Patientinnen und Patienten zu
bestätigen."

Spitalsrezeptur wird den Niedergelassenen angelastet

"Gesundheits- und gesellschaftspolitisch ist dieser Zustand ein
Wahnsinn", so Dr. Geppert weiter. "Wir hören täglich, dass die
Krankenkassen sparen müssen und dass die Medikamente als Hauptfaktor
für die Kostenexplosion verantwortlich sind. Solange es jedoch keine
Möglichkeit gibt, die Spitäler an die gleichen Ökonomierichtlinien zu
binden, die im niedergelassenen Bereich vorherrschen, sind alle
Versuche in diesem Bereich zu sparen zum Scheitern verurteilt."

Tatsächlich erzeugt diese Situation nicht nur erhebliche
Mehrkosten, sondern auch eine Verschiebung der Kostenwahrheit von den
Spitälern zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. "Uns wird
immer wieder vorgehalten, dass wir die Verursacher der Mehrkosten
sind, weil wir so "großzügig" verschreiben. Tatsache ist, dass jeder
Kassenärztin und jedem Kassenarzt diese unvermeidbaren
Folgeverschreibungen auch persönlich angelastet werden", so Dr.
Geppert weiter. "Diese Interpretation können wir nicht länger
tolerieren. Für die Explosion der Medikamentenkosten sind viele
verantwortlich, aber am wenigsten die niedergelassenen Ärztinnen und
-ärzte."

"Verordnete" Misswirtschaft vernichtet hunderte Millionen

Für Präsident Dr. Reisner ist die Auflösung der Rezepturbefugnis
ein weiteres, ganz klares Zeichen dafür, dass die Entscheider im
Gesundheitssystem keinerlei Interesse daran haben können, das System
auf solide Beine zu stellen. "Durch diese Art von "Misswirtschaft"
werden hunderte Millionen Euro vernichtet oder in die falschen Kanäle
geleitet. Statt echte, zielführende Reformen durchzuführen werden
Ärzte- und Patientenschaft immer wieder durch Alibiaktionen wie
jüngst in Salzburg beim Behandlungsprozess gestört. Und dass, obwohl
klar ersichtlich ist, dass etwa beim so genannten "Salzburger Modell"
zur ökonomischen Verschreibung praktisch nicht einmal ein Promille
der Summe im Medikamentenbereich einzusparen ist, die durch sinnvolle
"echte" Reformen eingespart werden könnte. Gleichzeitig werden dabei
aber alle medizinischen Kriterien über Bord geworfen."

Präsident Dr. Reisner hofft nun, dass NÖGUS und NÖGKK ihre
Ankündigung wahr machen und wenigstens ein Pilotprojekt hinsichtlich
der Rezepturbefugnis im Spital unter Anwendung des im
niedergelassenen Bereich verpflichtenden
Arzneimittelbewilligungssystems durchführen. "Nur wenn wir die
Verschreibungsrichtlinien zwischen allen öffentlichen
Gesundheitseinrichtungen gleichschalten kann es gelingen, die
Medikamentenkosten in den Griff zu bekommen", fasst Präsident Dr.
Reisner zusammen.

Rückfragehinweis:
Pressestelle der Ärztekammer für Niederösterreich
Michael Dihlmann
Tel.: 0664/144 98 94
mailto:[email protected]
www.arztnoe.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/29

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