- 18.02.2010, 15:18:46
- /
- OTS0231 OTW0231
Thermenwartung ist und bleibt Pflicht!
Wien (OTS) - Auch wenn das jüngste OGH-Urteil die Verpflichtung
für die Mieter, jährliche Wartungsarbeiten an der Therme durchführen
zu lassen, bleibt die gesetzliche Verpflichtung einmal im Jahr
Gasgeräte reinigen (warten) zu lassen aufrecht! Ing. Michael Mattes,
Innungsmeister der Wiener Installateure, warnt nun nach dem aktuellen
Urteil, auf die Wartung zu verzichten.
"Nicht gewartete Gasgeräte belasten Geldbörse und Umwelt und
können zu einem enormen Gesundheitsrisiko für die Betreiber werden.
Und ein nicht rechtzeitig gewartetes Heizungsgerät, das gerade bei
großer Kälte ausfällt, ist mehr als ärgerlich!" meint der
Innungsmeister.
"Ein regelmäßig vom Fachmann gewartetes Gasgerät ist
betriebssicher, spart Geld, schont die Umwelt und sichert eine
zuverlässig funktionierende Heizung in der kalten Jahreszeit. Gut
gewartet arbeitet sie effizienter, denn sie braucht dann weniger Gas.
So spart sie Energie und senkt die Heizkosten. Der geringere
Gasverbrauch macht sie auch umweltfreundlicher, denn sie stößt
weniger CO2 und Schadstoffe aus".
Das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz
schreibt die jährliche Reinigung aller Feuerungsanlagen eindeutig vor
(§ 15a). "Die Veranlassung der Wartung von Feuerstätten in und die
Beseitigung der Ablagerungen aus sonstigen Räumen obliegt deren
Benützern." schreibt das Gesetz vor.
Oft kommt es bekanntlich zu Streitigkeiten, wer die
Installateurrechnung begleicht. Grundsätzlich bekommt derjenige, der
den Auftrag gegeben hat, auch die Rechnung des Installateurs.
Die Wiener Installateurinnung warnt zugleich auch vor
Billiganbietern, die mit vermeintlichen Rabatt- und Sonderangeboten
Werbung mit Flugblättern machen. Mattes: "Diesen Firmen fehlt oft die
Gewerbeberechtigung. Die vermeintlichen Monteure sind oft ohne
Fachausbildung und gefährden durch ihre Aktivitäten Leib und Leben."
Der Wiener Innungsmeister empfiehlt, in der näheren Umgebung nach
einem der 900 Installateur-Fachbetriebe zu sehen oder die Innung zu
Fragen (T 514 50 -2009).
Eine Wartung, die gem. ÖVGW-Richtlinie G 81 durchgeführt wird,
dauert je nach Verschmutzungsgrad mindestens eine Stunde. Im Detail
werden folgende Arbeiten gemacht:
- Gründliche Reinigung des Brenners - Reinigung des Wärmetauschers samt Lamellen - Überprüfung des Ausdehnungsgefäßes - Überprüfung der Einstellungen und gegebenenfalls Nachjustierung - gegebenenfalls Optimierung der Einstellungen - Entlüftung und Probelauf der Heizung - Austausch von typischen Verschleißteilen wie Zündelektroden, wenn notwendig (Material wird extra verrechnet, Arbeitszeit ist nicht im Materialpreis enthalten, Verrechnung der aufgewendeten Arbeitszeit nach Aufwand) - Funktionsprüfung
Mattes weist darauf hin, dass in Wien die Wartung und Überprüfung
von Heizungsanlagen durch den Gesetzgeber genau geregelt ist:
- Wartung / Reinigung: Jährlich
- Abgasmessung * mit Gas befeuerten Feuerstätten mit mehr als 15 kW und weniger als 26 kW: alle 5 Jahre * mit Gas befeuerten Feuerstätten mit mehr als 26 kW: jährlich * Feuerstätten (Öl, Holz, Pellets,...) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 kW: alle 2 Jahre * Feuerstätten (Öl, Holz, Pellets,...) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW: jährlich - Einmalige Inspektion von alten Heizungsanlagen: Heizungsanlagen für gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung über 20 kW, die älter als 15 Jahre sind (Typenschild oder gleichwertige Nachweise), sind einer einmaligen Prüfung durch eine fachkundige Person (§ 15f Abs. 7) dahin zu unterziehen, ob eine Überdimensionierung der Heizungsanlage im Verhältnis zum Heizbedarf oder ein hoher spezifischer Brennstoffverbrauch vorliegt. Die Inspektion und die Beurteilung sind unter Beachtung der einschlägigen Normen und gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. - 5-Liter-Warmwasserheizer ohne Kaminanschluss: Überprüfung alle 2 Jahre
Rückfragehinweis:
Landesinnung Wien der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
Mag. Alexander Schrötter
Tel.: + 43 1 51450-2009, Fax.: +43 1 51450-2124
Alexander.schroetter@wkw.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/4543
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF