- 16.02.2010, 10:45:23
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LR Martinz bringt Resolution für Anwesenheitsverpflichtung ein
Bundesregierung wird aufgefordert, Anwesenheitsverpflichtung für Asylwerber, wie von BM Fekter vorgeschlagen, umzusetzen.
Klagenfurt (OTS) - Das Modell von Innenministerin Maria Fekter für
begrenzte Anwesenheitspflicht von Asylwerbern wird von der
Kärntner ÖVP mit Obmann Josef Martinz voll unterstützt.
LR Josef Martinz bringt heute in die Regierungssitzung eine
Resolution ein, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die
Anwesenheitsverpflichtung für Asylwerber umzusetzen. "Wir wollen
weniger Verunsicherung und mehr Sicherheit für die Menschen. Über
1.000 Asylwerber verlassen kurz nach dem Eintreffen die
Erstaufnahmezentren und tauchen in die Illegalität ab", weist Martinz
auf hin. Dies und der Umstand, dass sich Asylwerber in Orten frei
bewegen, obwohl zahlreiche Fragen nicht geklärt seien, verunsichere
die Menschen.
So sei abzuklären, wer die Asylwerber sind, ob sie von
Strafverfolgungsbehörden gesucht werden, ob von ihnen eine
Gesundheitsgefährdung ausgeht oder ob Österreich für das
Asylverfahren überhaupt zuständig ist.
"Eine Anwesenheitsverpflichtung ist keine Haft und Verfahren können
schneller abgewickelt werden, wenn der Asylwerber verfügbar ist",
betont Martinz. Eine Anwesenheitspflicht als "Einsperren" zu bewerten
sei völlig überzogen und politisch motivierte Um-Interpretation von
Politikern der SPÖ und
der Grünen.
Der Inhalt der Resolution im Detail:
Resolution
Anwesenheitsverpflichtung für Asylwerber
Bevor einem Asylwerber in Österreich Asyl gewährt wird, sind mehrere
Fragen zu klären. Die aktuelle Asyldebatte zeigt, dass die Menschen
verunsichert sind, wenn sich Asylwerber in einem Ort frei bewegen
können, bevor nicht alle diese Fragen zur Person geklärt sind.
Zu hinterfragen ist, ob Personen von Strafverfolgungsbehörden gesucht
werden, ob eine Gesundheitsgefährdung von ihnen ausgeht, oder ob
Österreich für die Durchführung eines Asylverfahrens überhaupt
zuständig ist.
Diese Sorgen und Ängste der Menschen sind ernst zu nehmen. Vor allem,
weil weit über 1.000 Asylwerber jährlich das Erstaufnahmezentrum
frühzeitig verlassen und in die Illegalität abtauchen.
Das Kollegium der Kärntner Landesregierung fordert daher die
Österreichische Bundesregierung auf,
eine Anwesenheitsverpflichtung für Asylwerber, so wie sie
Bundesministerin Maria Fekter vorgeschlagen hat, einzuführen:
- Die Anwesenheitsverpflichtung gilt zunächst für die ersten 7 Tage
(inkl. Wochenende) des Zulassungsverfahrens, während der die
Exekutive den Asylwerber erstmalig befragt, die Identität feststellt
und ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden. Durch die
Anwesenheitsverpflichtung kann das Abtauchen in die Illegalität
verhindert werden. Das ist wichtig, denn gerade im
Zulassungsverfahren wird derzeit ein verstärktes Untertauchen
festgestellt.
- Die Zulassungsverfahren können so noch rascher abgewickelt werden,
da der Asylwerber jederzeit verfügbar ist und am Verfahren mitwirken
kann. Bei Asylwerbern, die kooperativ sind und die ihren
Mitwirkungspflichten nachkommen, wird das Zulassungsverfahren im
Regelfall in 7 Tagen abgeschlossen werden können. So besteht rasch
Klarheit darüber, ob Österreich für das Asylverfahren zuständig ist
oder ob das Verfahren in einem anderen Land zu führen ist.
- Jene Asylwerber, deren Verfahren vermutlich nicht in Österreich zu
führen sein werden, trifft eine verlängerte Anwesenheitsverpflichtung
bis zu 6 Wochen.
- Die Anwesenheitsverpflichtung ist keine Haft und
Erstaufnahmestellen sind keine Gefängnisse. Innerhalb der
Erstaufnahmestelle können sich die Asylwerber frei bewegen, haben
umfangreiche Infrastruktur, Gesundheitsversorgung und Rechtsberatung.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Kärntner Volkspartei
Tel.: +43 (0)463 5862 14, Fax: +43 (0)463 5862 17
mailto:[email protected]
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