• 12.02.2010, 15:20:33
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Österreichische Unschulds-Litanei

Wien (OTS) - Für Karl-Heinz Grasser gilt die Unschuldsvermutung.
Für Alfons Mensdorff-Pouilly gilt die Unschuldsvermutung.
Für Uwe Scheuch gilt die Unschuldsvermutung.
Für Josef Dörfler gilt die Unschuldsvermutung.
Für Walter Maischberger gilt die Unschuldsvermutung.
Für Asylsuchende gilt die Unschuldsvermutung nicht.
Sie werden sicherheitshalber zuerst einmal interniert.
Auf der Saualpe (über die kaum noch wer spricht).
Und bald auch anderswo.
In einem Anhaltelager, genannt Erstaufnahmezentrum.
Wann kommt die nächste Gruppe dran, über die man eine
"Anwesenheitsverpflichtung" verhängt?
Sicherheitshalber.
Und ohne so viel Aufregung wie derzeit noch.
Wer sind die nächsten latent asozialen und potenziell gefährlichen
Elemente in unserer Gesellschaft?
"So genannte Künstler" vielleicht?
Wie weit wird der Toleranzpegel für politische Ungeheuerlichkeiten
noch steigen?
Dank der Hartnäckigkeit von Maria Fekter und ihrer politischen
Einpeitscher.
Aber auch für sie gilt auch die Unschuldsvermutung.

Gerald Bast, Rektor der Universität für angewandte Kunst Wien

Rückfragehinweis:

Universität für angewandte Kunst Wien
   Öffentlichkeitsarbeit, Stabsstelle des Rektors
   Mag. Anja Seipenbusch-Hufschmied (Leitung)
   T: +43-1-711 33 DW 2160, F: DW 2169
   www.dieangewandte.at
   Oskar Kokoschka-Platz 2, 1010 Wien

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/947

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