• 12.02.2010, 11:08:57
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  • OTS0096 OTW0096

F&C Asset Management plc - Eintritt der Sperrfrist gemäß § 21 ÜbG

Wien (OTS) - F&C Asset Management plc ("F&C") gibt bekannt, dass
keine Angebotsunterlage für die Aktien an C-QUADRAT Investment AG
("C-QUADRAT") (ISIN: AT0000613005) innerhalb der von der
Übernahmekommission in deren Bescheid vom 21.12.2009 festgesetzten
Frist von 40 Börsetagen angezeigt wurde. Als Rechtsfolge tritt für
F&C die Sperrfrist gemäß § 21 ÜbG ein. F&C ist daher ab 12. Februar
2010 für die Dauer von einem Jahr für die Legung eines öffentlichen
Übernahmeangebots sowie für den Erwerb von Aktien, der eine
Angebotspflicht auslösen würde, gesperrt. Eine Verkürzung der
Sperrfrist ist nach § 21 Abs 4 ÜbG auf Antrag der Bieterin und nach
Anhörung der Zielgesellschaft möglich, wenn dies die Interessen der
Zielgesellschaft und der Inhaber von Beteiligungspapieren der
Zielgesellschaft nicht verletzt. F&C und C-QUADRAT beabsichtigen,
ihre Gespräche fortzusetzen; weitere Einzelheiten werden zeitgerecht
bekannt gegeben.

Rückfragehinweis:

F&C Asset Management plc
   
   David Logan    +44 20 7011 4200
   Jason Hollands +44 20 7011 4168
   
   Fenchurch Advisory Partners
   
   Richard Locke +44 20 7382 2231
   Graham Marchant +44 20 7382 2215

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/10961

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