Seeber: EU hat keine Kompetenz für europaweites Rauchverbot
Nichtraucherschutz ist vor allem Aufgabe der Mitgliedstaaten
Straßburg, 11. Februar 2010 (OTS) "Die Europäische Union hat keine Kompetenz, ein europaweites Rauchverbot zu erlassen. Die EU-Kommission hat daher auch keine diesbezüglichen Überlegungen im Ärmel", hält der Umweltsprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, ÖVP-Europaparlamentarier Dr. Richard Seeber, heute fest. "Die Grundfreiheit eines jeden Einzelnen, wie er sein Leben führt, darf nicht verletzt werden. Die EU hat nur die Kompetenz, im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes Nichtraucher am Arbeitsplatz vor den Folgen des Passivrauchs zu schützen", verweist Seeber auf die geltende EU-Rechtslage. Nach überprüfbaren Studien sind allein im Jahr 2002 2800 Nichtraucher an den Folgen von Passivrauch am Arbeitsplatz gestorben. "Für einen allgemeinen Nichtraucherschutz kann die EU nur allgemeine Empfehlungen abgeben. Jeder Mitgliedstaat entscheidet alleine, ob und wie diese Empfehlungen umgesetzt werden sollen", so Seeber weiter. ****
"Die EU-Kommission hat daher nur solche Empfehlungen für die Mitgliedstaaten ausgearbeitet, wie ein bestmöglicher Nichtraucherschutz erzielt werden kann. Diese Empfehlungen sind aber eben keine Vorschriften oder Zwangsmaßnahmen. Der EU-Ministerrat hat diese Empfehlungen angenommen - jeder Mitgliedstaat entscheidet aber ganz alleine, was und wie viel davon er umsetzen kann", präzisiert Seeber.
"Bessere Aufklärung und eine klare Kennzeichnung von Tabakprodukten sind sinnvoll. Es muss das Anliegen eines jeden Staates und einer verantwortlichen Gesundheitspolitik sein, die viel zu hohe Anzahl der Raucher, Passivrauch-Geschädigten und -Toten zu reduzieren. Gerade aber weil Traditionen und Sitten zwischen den einzelnen EU-Staaten sehr unterschiedlich sind und die EU keine Kompetenz zur Entscheidung in diesen Fragen hat, sind die nationalen Regierungen gefordert, ein Maximum zum Schutz aller Bürger zu tun. Die Aufgabe liegt darin, die Balance zwischen der freien Entscheidung eines jedes Rauchers und dem notwendigen und rechtlich erforderlichen Schutz der Nichtraucher sicherzustellen", so Seeber abschließend.
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