- 29.01.2010, 13:57:18
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Klubobmann Mag. Steinkellner: Wohnbauförderung nur Unionsbürgern gewähren
Linz, 29. Jänner 2010 (OTS) - "Auch für den Bereich der
Wohnbauförderung sollte der Grundsatz gelten, dass Förderungen nur
österreichischen Staatsbürgern und Staatsbürgern eines anderen
EU-Mitgliedsstaates zu gewähren sind", stellte heute FPÖ-Klubobmann
LAbg. Mag. Günther Steinkellner fest.
Die Entwicklung der Ausgaben für die Wohnbeihilfe erfordere diese
Maßnahme, weil ansonsten das System der Wohnbauförderung insgesamt
ernsthaft gefährdet wäre. Schließlich stiegen seit dem Jahr 2002 die
Ausgaben für die Wohnbeihilfe von 52,5 auf 83 Millionen Euro im Jahr
2009. Das Geld ging an rund 35.000 Bewerber um eine Wohnbeihilfe.
Davon waren rund 3000 Wohnbeihilfenempfänger nicht Bürger der EU.
Als im Jahr 2002 Nicht-EU-Bürger in diese Förderung einbezogen
wurden, ging man von einem Förderungsbedarf von rd 1,4 Millionen Euro
für diese Personengruppe aus. Mittlerweile hat sich dieser Betrag
verfünffacht.
Insgesamt mussten für die Wohnbeihilfe für das heurige Jahr bereits
88 Millionen Euro im Budget bereit gestellt werden. Davon entfallen 8
Prozent - rd. Mio. Euro - auf Nicht-EU-Bürger.
"Rund 30 Prozent der Wohnbaumittel gehen allein für die Wohnbeihilfe
auf. Dieses Geld fehlt für den Neubau von Wohnungen", zeigt
FPÖ-Klubobmann Steinkellner die Folgen der seinerzeitigen Ausweitung
des Wohnbeihilfeanspruches auf Nicht-EU-Bürger aus.
"Der Anspruch auf Mittel aus der Wohnbauförderung muss daher wieder
auf österreichische Staatsbürger bzw. Unionsbürger eingeschränkt
werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass seit 2002 durch die
EU-Erweiterung die Zahl der Anspruchsberechtigten aus den EU-Ländern
ohnehin deutlich gestiegen ist."
Rückfragehinweis:
Ing. Hannes Lackner
MobTel 0664 250 55 74
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/4795
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