- 29.01.2010, 11:40:33
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Bures-Appell an Fekter und Bandion-Ortner: Vorratsdatenspeicherung im EU-Rat neu diskutieren
Brief von Bures an die Ministerinnen: "Grundrechtliche Fragenstellungen noch einmal erörtern"
Wien (OTS/BMVIT) - Infrastrukturministerin Doris Bures schlägt
vor, die Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene erneut zu
thematisieren. Eine nochmalige Behandlung auf EU-Ebene sei
angebracht, weil in mehreren Mitgliedstaaten Zweifel bestehen, dass
die umstrittene EU-Richtlinie, die den Mitgliedsstaaten die
Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorschreibt,
mit der europäischen Grundrechte-Charta, insbesondere dem Artikel 8
("Schutz personenbezogener Daten"), im Einklang steht. Seit dem
Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages mit 1. Dezember 2009 ist die
Charta der Grundrechte Teil des EU-Primärrechts. ****
Infrastrukturministerin Bures hat diesen Appell auch brieflich
direkt an ihre Ministerkolleginnen gerichtet. Darin spricht sich
Bures dafür aus, dass Österreich in den EU-Gremien darauf hinarbeiten
soll, "deutlich dafür einzutreten, die Richtlinie und die
betreffenden grundrechtlichen Fragestellungen angesichts der
Entwicklungen in den letzten Monaten noch einmal einer Erörterung
zuzuführen". Justiz- und Innenministerin müssten dies im zuständigen
Rat für Justiz und Inneres, der die Richtlinie auch erlassen hat, auf
die Tagesordnung bringen. Bures sichert ihren Regierungskolleginnen
dabei zu, "dass ich alles im Rahmen meiner Möglichkeiten Liegende
unternehmen werde, um Sie bei diesem Ziel auf europäischer Ebene zu
unterstützen".
Für den Fall, dass die Bemühungen auf europäischer Ebene zu keiner
Veränderung der Richtlinie führen, müsse die Republik Österreich
vorbereitet sein, um Strafzahlungen in Millionenhöhe zu verhindern.
Deshalb müsste eine grundrechtskonforme Gesetzesänderung vorbereitet
werden, so Bures. Aus diesem Grund habe sie bereits im November einen
Entwurf des Ludwig Boltzmann-Instituts für Menschenrechte - ihren
Teil der Umsetzung im Telekommunikationsgesetz betreffend - in einer
acht Wochen langen Begutachtung zur breiten Diskussion gestellt.
Bures begründet ihren Appell an die Justiz- und Innenministerin mit
den schwerwiegenden Bedenken, die sowohl in Österreich als auch in
vielen anderen EU-Staaten gegen die Richtlinie geäußert werden. So
hat der österreichische Datenschutzrat erklärt, "dass eine
anlasslose, verdachtsunabhängige undifferenzierte Speicherung des
Telekommunikationsverhaltens der Gesamtbevölkerung wohl, unabhängig
von der Speicherdauer, als eine unverhältnismäßige Maßnahme
einzustufen und als solche mit Art. 8 EMRK und § 1 Abs. 2 DSG 2000
unvereinbar ist".
Mittlerweile gibt es auch höchstgerichtliche Urteile in Rumänien und
Bulgarien, wo das nationale Verfassungsgericht die Umsetzung wegen
Unvereinbarkeit mit der Verfassung und unter Hinweis auf die
Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
aufgehoben hat. Auch in Deutschland prüft bereits das
Bundesverfassungsgericht die Übereinstimmung mit der Verfassungslage.
In Österreich hat es in der Begutachtung zum Entwurf für die
Telekommunikationsgesetznovelle eine außerordentlich hohe Beteiligung
gegeben. Wobei sich die Kritik in erster Linie gegen die Richtlinie
richtet und die Frage der Grundrechtskonformität der Regelung
aufwirft. In dem Zusammenhang bekräftigt die Ministerin, dass nun die
Stellungnahmen gewissenhaft bewertet und entsprechend berücksichtigt
werden.
Beim gegen Österreich laufenden Vertragsverletzungsverfahren hat die
Republik in ihren Stellungnahmen auf die erheblichen grundrechtlichen
Bedenken gegen die Richtlinie hingewiesen. Da es sich jedoch um ein
Verfahren wegen einer bloßen formalen Nichtumsetzung handelt, könnten
im weiteren Verfahren diese Argumente unberücksichtigt bleiben.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Susanna Enk, Pressesprecherin
Tel.: +43 (0) 1 711 6265-8121
mailto: susanna.enk@bmvit.gv.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/47
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