• 20.01.2010, 15:11:35
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  • OTS0254 OTW0254

EANS-Adhoc: conwert Immobilien Invest SE / conwert Immobilien Invest SE legt Konditionen für Wandelschuldverschreibungen fest

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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20.01.2010

Nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung in den USA, Kanada, Japan und
Australien oder einer anderen Jurisdiktion in der Angebote oder Verkäufe von
Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE gesetzlich verboten sind.

conwert Immobilien Invest SE legt Konditionen für Wandelschuldverschreibungen
fest

Wien, 20.01.2010. conwert hat die heute bekannt gegebene Platzierung von
Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 131 Mio. (die
"Wandelschuldverschreibungen") erfolgreich abgeschlossen. Zusätzlich hat conwert
den Joint Bookrunners eine Mehrzuteilungsoption von bis zu EUR 19 Mio. (ca. 15%
des Angebotsvolumens) eingeräumt.

Der halbjährlich zu zahlende Kupon der Wandelschuldverschreibungen wurde mit
5,25% p.a. festgelegt. Der anfängliche Wandlungspreis beträgt EUR 12,06. Dies
stellt eine Prämie von 32,5% gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittskurs
der conwert Aktien während des Bookbuilding Verfahrens dar.

Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von sechs Jahren. Die
Inhaber haben das Recht ihre Wandelschuldverschreibungen vier Jahre nach
Emission zum Nennbetrag einschließlich aufgelaufener Stückzinsen vorzeitig
fällig zu stellen.

conwert beabsichtigt den Emissionserlös für allgemeine Unternehmenszwecke zu
verwenden. Aufgrund des geringen Investoreninteresses zu den angebotenen
Konditionen hat conwert von dem Rückkauf der 1,50% Wandelschuldverschreibung mit
Fälligkeit 2014 Abstand genommen.

Valuta wird voraussichtlich am 1. Februar 2010 sein. conwert plant die
Handelsaufnahme der Wandelschuldverschreibungen im Dritten Markt (multilaterales
Handelssystem) der Wiener Börse.

Barclays Capital, Credit Suisse und JP Morgan fungierten als Joint Bookrunner
und Raiffeisen Centrobank AG fungiert als Co-Lead Manager der Emission.

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Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht zur Verbreitung in
den Vereinigten Staaten (wie nachfolgend definiert), Kanada, Japan oder
Australien und in sonstigen Ländern, in denen das Angebot und der Verkauf von
Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE gesetzlichen Beschränkungen
unterliegt, bestimmt.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE dar
noch ist sie Teil eines solchen. Weder in Österreich noch in einem anderen Land
wird ein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen stattfinden.

Diese Mitteilung wird nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, ihren
Gebieten und Besitztümern, einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten von
Amerika und dem Bezirk Columbia (die "Vereinigten Staaten") veröffentlicht und
darf weder direkt noch indirekt in den oder in die Vereinigten Staaten
verbreitet werden. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere
(einschließlich der Schuldverschreibungen und der Aktien der conwert Immobilien
Invest SE) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933
in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") in den Vereinigten Staaten
registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten verkauft oder zum
Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer Ausnahme von den
Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act. Aus den Vereinigten
Staaten von Amerika werden keine Angebote oder Annahmen für einen Rückkauf
existierender Schuldverschreibungen angenommen.

Diese Mitteilung ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, Veröffentlichung oder
Verteilung im Vereinigten Königreich bestimmt und darf im Vereinigten Königreich
nur an Personen verteilt werden, (i) die Branchenerfahrung mit Investitionen im
Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben
oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order erfasst sind (alle solche
Personen werden im Folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person im
Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund
dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur
Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen
unternommen.

Ab Bekanntgabe der endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen, darf
Credit Suisse als Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen vornehmen oder
Transaktionen mit dem Ziel durchführen, den Marktpreis der Schuldverschreibungen
oder der ausstehenden Aktien der conwert Immobilien Invest SE auf einem höheren
Stand als den, der sich ansonsten ergeben würde, zu unterstützen. Falls eine
solche Stabilisierung vorgenommen wird, kann sie jederzeit eingestellt werden
und wird in analoger Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 spätestens 30
Kalendertage nach dem Begebungstag oder, falls dies früher eintritt, 60
Kalendertage nach Zuteilung der Schuldverschreibungen beendet werden. Falls eine
solche Stabilisierung vorgenommen wird, kann sie zu einem Marktpreis der
Schuldverschreibungen und/oder der ausstehenden Aktien führen, der
gegebenenfalls höher ist als derjenige, der sich ohne Vornahme solcher
Stabilisierungsmaßnahmen ergeben würde, oder dem Markt eine Preisstabilität
andeuten, die ohne eine solche Stabilisierung nicht vorherrschen würde. Es
besteht allerdings keine Verpflichtung zur Vornahme von
Stabilisierungsmaßnahmen, und falls eine solche Stabilisierung vorgenommen wird
(was nicht vor Bekanntgabe der endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen
geschehen darf), kann sie jederzeit eingestellt werden. Im Anschluss an den
Stabilisierungszeitraum, wird die Information über die
Stabilisierungsaktivitäten (einschließlich des Ausmaßes, in dem Stabilisierung
vorgenommen wurde, der Tage, an denen das erste und das letzte
Stabilisierungsgeschäft getätigt wurde, und der Tage und der Preisspanne, an
denen bzw. innerhalb der Stabilisierungsaktivitäten stattfanden) in analoger
Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 veröffentlicht.

Rückfragehinweis:
conwert Immobilien Invest SE,
Peter Sidlo, Leiter Konzernkommunikation,
T +43 / 1 / 521 45-250,
E [email protected]

Metrum Communications,
Roland Mayrl,
T +43 / 1 / 504 69 87-331,
E [email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: conwert Immobilien Invest SE
          Albertgasse 35
          A-1080 Wien
Telefon:  52145-0
FAX:      52145-111
Email:    [email protected]
WWW:      http://www.conwert.at
Branche:  Immobilien
ISIN:     AT0000697750
Indizes:  WBI
Börsen:   Amtlicher Markt: Wien 
Sprache:  Deutsch

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/2908

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