- 20.01.2010, 07:56:58
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EANS-Adhoc: conwert Immobilien Invest SE / conwert Immobilien Invest SE: Begebung von Wandelschuldverschreibungen
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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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20.01.2010
Nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung in den USA, Kanada, Japan und
Australien oder einer anderen Jurisdiktion in der Angebote oder Verkäufe von
Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE gesetzlich verboten sind.
conwert Immobilien Invest SE: Begebung von Wandelschuldverschreibungen
Wien, 20. Januar 2010. Die an der Wiener Börse notierte conwert Immobilien
Invest SE ("conwert") begibt nicht nachrangige Wandelschuldverschreibungen (die
"Wandelschuldverschreibungen") mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 131 Mio. und
einer Mehrzuteilungsoption von bis zu EUR 19 Mio. (ca. 15% des
Angebotsvolumens). Die Wandelschuldverschreibungen (ISIN AT0000A0GMD6) werden im
Rahmen einer Privatplatzierung an ausgewählte institutionelle Investoren in
Österreich und anderen Jurisdiktionen außerhalb der USA, Kanada, Australien und
Japan verkauft (das "Angebot").
Für die Begebung der Wandelschuldverschreibungen nutzt conwert die von der
Hauptversammlung am 27. Mai 2008 eingeräumte Ermächtigung. Die
Wandelschuldverschreibungen berechtigen zum Bezug von bis zu rund 12,8 Mio.
conwert-Aktien (die "Aktien"). Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde durch die
Hauptversammlung am 27. Mai 2008 ausgeschlossen. conwert plant die
Handelsaufnahme der Wandelschuldverschreibungen im Dritten Markt (multilaterales
Handelssystem) der Wiener Börse.
Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen beträgt sechs Jahre. Die Inhaber
haben das Recht ihre Wandelschuldverschreibungen vier Jahre nach Emission zum
Nennbetrag einschließlich aufgelaufener Stückzinsen vorzeitig fällig zu stellen.
Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% des Nennbetrags von EUR 100.000
pro Schuldverschreibung ausgegeben. Während des heutigen Bookbuilding Verfahrens
werden der halbjährlich zu zahlende Kupon voraussichtlich zwischen 4,75% und
5,75% p.a. und der anfängliche Wandlungspreis voraussichtlich zwischen 30% und
35% über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien festgelegt werden.
Valuta wird voraussichtlich am 1. Februar 2010 sein.
conwert beabsichtigt den Emissionserlös für allgemeine Unternehmenszwecke zu
verwenden. Zeitgleich mit dem Angebot und abhängig von der Marktentwicklung
behält sich conwert vor, bis zu EUR 35 Mio. des Nominalbetrags ihrer im Jahr
2007 begebenen 1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit 2014 (ISIN
AT0000A07PZ5) zu einem Preis von bis 93% des Nominalbetrags zuzüglich
aufgelaufener Stückzinsen zurückzukaufen. In diesem Fall wird conwert einen Teil
des Emissionserlöses zur Finanzierung des Rückkaufs verwenden.
conwert hat mit den Joint Bookrunners einen Lock-up von 90 Tagen mit
marktüblichen Ausnahmen vereinbart.
Barclays Capital, Credit Suisse und JP Morgan fungieren als Joint Bookrunner und
Raiffeisen Centrobank AG fungiert als Co-Lead Manager der Emission.
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Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht zur Verbreitung in
den Vereinigten Staaten (wie nachfolgend definiert), Kanada, Japan oder
Australien und in sonstigen Ländern, in denen das Angebot und der Verkauf von
Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE gesetzlichen Beschränkungen
unterliegt, bestimmt.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE dar
noch ist sie Teil eines solchen. Weder in Österreich noch in einem anderen Land
wird ein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen stattfinden.
Diese Mitteilung wird nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, ihren
Gebieten und Besitztümern, einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten von
Amerika und dem Bezirk Columbia (die "Vereinigten Staaten") veröffentlicht und
darf weder direkt noch indirekt in den oder in die Vereinigten Staaten
verbreitet werden. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere
(einschließlich der Schuldverschreibungen und der Aktien der conwert Immobilien
Invest SE) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933
in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") in den Vereinigten Staaten
registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten verkauft oder zum
Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer Ausnahme von den
Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act. Aus den Vereinigten
Staaten von Amerika werden keine Angebote oder Annahmen für einen Rückkauf
existierender Schuldverschreibungen angenommen.
Diese Mitteilung ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, Veröffentlichung oder
Verteilung im Vereinigten Königreich bestimmt und darf im Vereinigten Königreich
nur an Personen verteilt werden, (i) die Branchenerfahrung mit Investitionen im
Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben
oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order erfasst sind (alle solche
Personen werden im Folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person im
Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund
dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur
Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen
unternommen.
Ab Bekanntgabe der endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen, darf
Credit Suisse als Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen vornehmen oder
Transaktionen mit dem Ziel durchführen, den Marktpreis der Schuldverschreibungen
oder der ausstehenden Aktien der conwert Immobilien Invest SE auf einem höheren
Stand als den, der sich ansonsten ergeben würde, zu unterstützen. Falls eine
solche Stabilisierung vorgenommen wird, kann sie jederzeit eingestellt werden
und wird in analoger Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 spätestens 30
Kalendertage nach dem Begebungstag oder, falls dies früher eintritt, 60
Kalendertage nach Zuteilung der Schuldverschreibungen beendet werden. Falls eine
solche Stabilisierung vorgenommen wird, kann sie zu einem Marktpreis der
Schuldverschreibungen und/oder der ausstehenden Aktien führen, der
gegebenenfalls höher ist als derjenige, der sich ohne Vornahme solcher
Stabilisierungsmaßnahmen ergeben würde, oder dem Markt eine Preisstabilität
andeuten, die ohne eine solche Stabilisierung nicht vorherrschen würde. Es
besteht allerdings keine Verpflichtung zur Vornahme von
Stabilisierungsmaßnahmen, und falls eine solche Stabilisierung vorgenommen wird
(was nicht vor Bekanntgabe der endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen
geschehen darf), kann sie jederzeit eingestellt werden. Im Anschluss an den
Stabilisierungszeitraum, wird die Information über die
Stabilisierungsaktivitäten (einschließlich des Ausmaßes, in dem Stabilisierung
vorgenommen wurde, der Tage, an denen das erste und das letzte
Stabilisierungsgeschäft getätigt wurde, und der Tage und der Preisspanne, an
denen bzw. innerhalb der Stabilisierungsaktivitäten stattfanden) in analoger
Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 veröffentlicht.
Rückfragehinweis:
conwert Immobilien Invest SE,
Peter Sidlo, Leiter Konzernkommunikation,
T +43 / 1 / 521 45-250,
E [email protected]
Metrum Communications,
Roland Mayrl,
T +43 / 1 / 504 69 87-331,
E [email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: conwert Immobilien Invest SE
Albertgasse 35
A-1080 Wien
Telefon: 52145-0
FAX: 52145-111
Email: [email protected]
WWW: http://www.conwert.at
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000697750
Indizes: WBI
Börsen: Amtlicher Markt: Wien
Sprache: DeutschDigitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/2908
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