• 04.01.2010, 09:51:00
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AK: Arbeitszeitkalender ist Hilfe zur Selbsthilfe

Wien (OTS) - "Bekomme ich auch alles, was mir tatsächlich
zusteht?" - das ist wohl die am häufigsten gestellte Frage in der
Rechtsberatung der Arbeiterkammer (AK). Und viel zu oft müssen die AK
BeraterInnen feststellen, dass das gar nicht der Fall ist. "Die
Angaben über geleistete Arbeit seitens Arbeitgebern und Arbeitnehmern
weichen nur all zu oft auseinander. Und wenn es vor Gericht geht,
dann zählen nur Beweise", sagt Kurt Retzer, Leiter der Abteilung
Arbeitsrecht in der AK Wien. "Selbst bei Vorliegen von
Arbeitszeitaufzeichnungen ist eine vollständige Durchsetzung der
Ansprüche vor Gericht nicht immer möglich, aber ohne diese braucht
der Gang zum Gericht gar nicht angetreten werden. Das gilt ganz
besonders auch für Teilzeitbeschäftigte." Deshalb stellt die AK Wien
auch den "Arbeitszeitkalender" allen ArbeitnehmerInnen zur Verfügung.
Retzer: "Jeder sollte den Arbeitszeitkalender möglichst genau führen,
denn: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser." Der
AK-Arbeitszeitkalender kann ab sofort unter 01/310 00 10 454 oder
unter [email protected] bestellt werden.

Natürlich ist der Arbeitgeber verpflichtet,
Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen und anhand dieser die
Lohnabrechnung zu erstellen. "Aber wir merken, dass sehr viele
MitarbeiterInnen ihre Mehr- und Überstunden nicht korrekt oder
überhaupt nicht ausbezahlt bekommen. Auch in Fällen, in denen
betroffene ArbeitnehmerInnen Arbeitszeitaufzeichnungen führen, kommt
es zu Differenzen. Oft bestätigen ArbeitnehmerInnen mit ihrer
Unterschrift Monatslisten, die von den eigenen Aufzeichnungen
abweichen. "Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nehmen das aus
Angst um ihren Arbeitsplatz in Kauf, stellen das nicht richtig und
verzichten auf das ihnen zustehende Geld." Retzer rät jedenfalls, bei
unterschiedlichen Aufzeichnungen das klärende Gespräch mit dem
Arbeitgeber zu suchen. Der Arbeitszeitkalender mit tagesaktuellen
Aufzeichnungen kann dabei eine nützliche Argumentationshilfe
darstellen. Oft werden Überstunden oder Mehrleistungen nicht alleine
erbracht, sondern in Zusammenarbeit mit KollegInnen. Das sollte
ebenso vermerkt werden.

Jeder Arbeitnehmer sollte also zunächst einmal unbedingt in seinem
Kalender möglichst tagesaktuelle Arbeitszeitaufzeichnungen führen,
damit er anhand seiner Lohnabrechnungen auch überprüfen kann, ob er
die geleisteten Stunden bzw Überstunden auch tatsächlich ausbezahlt
bekommt.

Erfolgt keine Auszahlung und gibt es für die Überstunden auch
keinen Zeitausgleich, dann sollte man die Überstunden schriftlich
beim Arbeitgeber einfordern. Dies deshalb, da viele Arbeitsverträge
aber auch Kollektivverträge den Verfall von Überstunden oft schon
nach drei Monaten vorsehen, wenn diese nicht schriftlich beim
Arbeitgeber eingefordert werden.

Auch wenn eine Überstundenpauschale vereinbart ist, erspart man
sich die Arbeitszeit-aufzeichnungen nicht. Die Pauschale soll die
durchschnittlich anfallenden Überstunden abdecken. Werden über einen
längeren Zeitraum - in der Regel ist das ein Jahr - durch-schnittlich
mehr Überstunden geleistet als durch die Pauschale abgedeckt sind, so
sind diese Überstunden am Ende des Kalenderjahres zusätzlich
abzugelten, "da ich durch die Pauschale nicht schlechter gestellt
werden darf, als durch die Einzelabrechnung. Aber Achtung, denn dann
läuft eine allfällige Verfallsfrist ab dem Ende des
Durchrechnungs-zeitraumes", warnt Retzer.

Service: Der AK-Arbeitszeitkalender kann telefonisch unter 01/310
00 454 oder per Mail unter [email protected] bestellt werden.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Cornelia Breuß
Tel.: (+43-1) 501 65-2152, mobil:(+43) 664 845 41 58
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/26

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