• 30.12.2009, 13:13:25
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Berlakovich: Mehr Klimaschutz im Straßenverkehr durch weitere Ökologisierung der NoVA

Ab 1. 1. 2010 neue Malus-Grenze für PKW 160g CO2-Ausstoß/km

Wien (OTS) - Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA), die bei
erstmaliger Zulassung von PKWs einmalig zu entrichten ist, gilt ab 1.
Jänner 2010 die neue Malusgrenze von 160 Gramm CO2-Emissionsausstoß
pro Kilometer. Für Fahrzeuge, die über dieser Grenze liegen, erhöht
sich die Steuerschuld ab Jahresbeginn um 25 Euro je Gramm pro
Kilometer. "Mit dieser Änderung bei der Normverbrauchsabgabe werden
wir weitere Abnahmen bei den CO2-Emissionen im Straßenverkehr
erzielen. Die Maßnahme hat einen wichtigen Lenkungseffekt: durch die
Ökologisierung der NoVA konnten bisher die durchschnittlichen
CO2-Emissionen aller Neuzulassungen im Flottendurchschnitt um 5g/km
gesenkt werden", betont Umweltminister Niki Berlakovich die Bedeutung
der Änderung der Malus-Grenze für noch mehr Klimaschutz im
Verkehrssektor.

Die einzelnen Massnahmen, wie die Beimischung von Biotreibstoffen,
verantwortungsbewusstes Mobilitätsmanagement von Unternehmen und
Gemeinden oder der Umstieg von Flotten auf alternative Antriebe
zeigen zwar ihre Wirkung, so wird zum Beispiel allein durch den
Ersatz von fossilen Treibstoffen durch Biotreibstoffe jährlich über
ein Tonne CO2 eingespart. Dennoch ist der Verkehr der Sektor, in dem
Österreich derzeit am weitesten vom Kyotoziel abweicht. Für 97% der
Treibhausgasemissionen im Bereich Verkehr ist der Straßenverkehr
verantwortlich. Etwas mehr als die Hälfte davon wird durch
Personenverkehr verursacht. "Jedes zweite mal, wenn in Österreich ein
Auto gestartet wird, ist es für eine Strecke von weniger als fünf
Kilometer. Mir geht es nicht darum, die Mobilität einzuschränken oder
zu verbieten, sondern eine bewusste und verantwortungsvolle Wahl des
jeweiligen Fortbewegungsmittels", so Umweltminister Berlakovich.

Unter die NoVA-Pflicht fallen Motorräder, Personenkraftwagen,
Kombinationskraftwagen, Kleinbusse, Campingbusse, aber auch
Sonderfahrzeuge wie z. B. Quads. Mit dem Ökologisierungsgesetz 2007
wurden mit 1. Juli 2008 Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe
wirksam, die darauf abzielen, den Erwerb von Fahrzeugen mit
niedrigeren Schadstoffemissionen sowie mit umweltfreundlichen
Antriebsmotoren zu fördern. Für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß geringer
ist als 120g/km vermindert sich die NoVA um 300 Euro. Für Fahrzeuge,
deren CO2-Ausstoß größer als 180g/km war, hat sich die Steuerschuld
um 25 Euro je g/km erhöht. Diese Malusgrenze wird nun per 1. Jänner
2010 auf 160g/km verändert. Dies teilt das Lebensministerium
abschließend mit.

Rückfragehinweis:
Lebensministerium, Pressestelle
Tel.: (+43-1) 71100 DW 6703, DW 6823

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/41

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