- 30.12.2009, 09:10:57
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Warnung vor Schnuppertagen: Wer schlecht bezahlten Job will, muss zuerst gratis arbeiten
...und bekommt den Job dann erst recht nicht
Wien (OTS/AKNÖ) - Den BeraterInnen der Niederösterreichischen
Arbeiterkammer sind zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht am
verkaufsoffenen 8. Dezember berichtet worden. Ein Textildiskonter
verlangte von Job-Suchenden, dass sie am Feiertag einen Schnuppertag
absolvieren müssten. AKNÖ-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum: "Mir
berichteten die AnruferInnen ganz entsetzt, dass sich der
Schnuppertag als voller Arbeitstag ohne Bezahlung entpuppte."
Die AKNÖ-ExpertInnen informieren aus diesem aktuellen Anlass, dass
allgemein bei Schnupperangeboten von zukünftigen Arbeitgebern
Vorsicht geboten ist. Ein Schnuppertag begründet kein
Arbeitsverhältnis, es gibt daher auch keine Verpflichtung
mitanzupacken.
"In eine Firma hinein schnuppern heißt, sich alles ansehen zu können,
die KollegInnen kennenzulernen, sich mit dem zukünftigen Arbeitsplatz
anzufreunden. Der erste Arbeitstag kommt früh genug - und ab dann
gilt kollektivvertragliche Entlohnung gegen Arbeitsleistung", so
Josef Fraunbaum. Im Übrigen hat der "Schnuppertag von 9.00 bis 17.30
Uhr" nicht einmal zu einem konkreten Dienstverhältnis geführt. Man
hat in einem vorliegenden Fall der Arbeitslosen einfach mitgeteilt,
man müsse es sich noch überlegen und hat sich dann nicht mehr
gemeldet. "Es ist nicht zu fassen, dass die Not von Arbeitsuchenden
ausgenützt wird, um an gewissen Tagen sogar gratis Personal zu
bekommen. Unsere Experten werden sich jeden Fall genau ansehen und
wenn nötig auch den Weg zum Gericht nicht scheuen", ist AK-Präsident
Haneder empört.
Die AKNÖ befürchtet, dass auch im Nach-Weihnachtsgeschäft die
schwarzen Schafe unter den Handelsunternehmen Arbeitsuchende zu
Gratis-Schnuppertagen überreden werden.
Rückfragehinweis:
AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Christoph Baumgarten
01/58883 - 1254
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/496
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