- 17.12.2009, 09:00:16
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VKI gegen AWD: Zahlreiche Klauseln in Gesprächsnotizen gesetzwidrig
VKI setzt sich mit Berufung weitgehend durch. AWD darf zahlreiche Klauseln nicht weiter verwenden und sich nicht darauf berufen.
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt
- im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - wegen zahlreicher
Klauseln in den Gesprächsnotizen des AWD eine Verbandsklage gegen den
Finanzdienstleister. In erster Instanz hatte das Handelsgericht die
Klage abgewiesen, weil es sich bei den Klauseln nicht um
"Willenserklärungen" handle. Das Oberlandesgericht Wien sieht das bei
der überwiegenden Mehrheit der eingeklagten Klauseln anders: Elf von
14 eingeklagten Klauseln sind gesetzwidrig. Die ordentliche Revision
wurde zugelassen.
In den zahlreichen Schadenersatzprozessen von AWD-Kunden gegen den
AWD - so auch in den vom VKI geführten Sammelklagen gegen den AWD -
beruft sich der AWD regelmäßig darauf, dass die Kunden die
vorgelegten "Gesprächsnotizen" unterzeichnet und damit eine
gesetzeskonforme Beratung bestätigt hätten.
"Mein Wirtschaftsberater hat mich über die von mir gewählte
Kapitalanlage, unter Zugrundelegung der von mir gemachten Angaben
umfassend aufgeklärt. Sämtliche von mir gestellten Fragen wurden von
meinem Wirtschaftsberater zufriedenstellend beantwortet", lautet etwa
eine solche Klausel.
Das Oberlandesgericht Wien geht davon aus, dass diese
"Tatsachenbestätigungen" gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen,
weil zum einen die Beweislage des Kunden erschwert werde und die
Klauseln auch intransparent sind.
Der AWD hatte argumentiert, dass er mit den Klauseln nur den
Aufzeichnungspflichten nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz nachkomme.
Das Gericht hält fest, dass gesetzlich geforderte Aufzeichnungen
dennoch so gestaltet sein müssen, dass sie nicht gegen das
Konsumentenschutzgesetz verstoßen.
"Wenn dieses Urteil des Berufungsgerichtes beim OGH hält, wovon
ich überzeugt bin, dann darf sich der AWD in den zahlreichen
anhängigen Gerichtsverfahren nicht mehr auf diese gesetzwidrigen
Klauseln berufen", betont Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht
im VKI, den Wert dieses Urteils im Verbandsprozess.
"Wir sehen uns durch diese Entscheidung in unserem Weg zur
gerichtlichen Klärung der massiven Vorwürfe von Anlegern gegen den
AWD bestätigt und werden diesen Weg konsequent weiter gehen. Wenn der
AWD nicht bis zum 10. Jänner 2010 bereit ist, auf die Verjährung
bislang nicht eingeklagter Ansprüche zu verzichten, werden wir bis
Ende Jänner 2010 sämtliche Ansprüche der rund 2.500 Teilnehmer an der
Sammelklagen-Aktion des VKI gegen den AWD bei Gericht einbringen",
betont Kolba.
Der Volltext des Urteils ist auf der Homepage
www.verbraucherrecht.at gratis downloadbar.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
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