- 12.12.2009, 12:39:54
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Foglar: Arbeitszeit sinnvoll verändern, Arbeitslosigkeit bekämpfen
Zeit für intelligente Weiterentwicklung
Wien (OTS) - (ÖGB) "Gerade angesichts der noch weiter steigenden
 Arbeitslosigkeit ist es an der Zeit, über weitere Schritte beim Thema
 Arbeitszeitverkürzung zu reden", sagt ÖGB-Präsident Erich Foglar
 anlässlich zweier Jahrestage zum Thema Arbeitszeiten. Am 11. Dezember
 1969 - vor 40 Jahren - beschloss der Nationalrat das
 Arbeitszeitgesetzes, dass einen Generalkollektivvertrag zur
 schrittweisen Einführung der 40-Stunden-Woche vorsah. Am 12. Dezember
 1919 - vor 90 Jahren - wurde der zunächst provisorisch vereinbarte
 Achtstundentag gesetzlich verankert.++++
"Die Arbeitswelt entwickelt sich ständig weiter, daher müssen sich
 auch die Arbeitszeiten weiter entwickeln", sagt Foglar. "Der ÖGB hat
 im Sommer bei seinem 17. Bundeskongress unter anderem eine
 Arbeitszeitverkürzung gefordert, besonders wichtig für die
 ArbeitnehmerInnen ist dabei, dass die Verkürzung der Arbeitszeit
 ihren Lebensstandard nicht verschlechtert."
 Weiterentwicklungsmöglichkeiten gäbe es in vielen Bereichen - "die
 Streichung von Überstundenzuschlägen unter dem Deckmantel weiterer
 Flexibilisierung gehört für uns allerdings nicht dazu", erteilt
 Foglar den immer wieder kehrenden Forderungen nach flexibleren
 Arbeitszeiten eine deutliche Abfuhr. "Die österreichischen
 Kollektivverträge und das geltende Arbeitszeitrecht erlauben sehr
 viel an Flexibilität - sie wird nur kaum genutzt. Daher liegt für uns
 der Schluss nahe, dass es bei neuen Forderungen nur darum geht,
 Überstundenzuschläge zu streichen. Das verstehen wir nicht unter dem
 zuletzt viel gebrauchten Slogan ?Leistung muss sich lohnen?." Wer
 Überstunden leiste müsse diese auch abgegolten bekommen, sei das in
 Geld oder in Zeit.
Der ÖGB Kongress hat dazu unter anderem beschlossen:
 Um bei Arbeitszeitverkürzung auch kurzfristig positive
 Beschäftigungseffekte zu erzielen, müssen besonders attraktivere
 Formen des Zeitausgleiches ermöglicht werden. 
 Bei der Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle ist ein
 Interessenausgleich unbedingt erforderlich.
 Aus Gründen der präventiven Gesundheitsförderung und aus Gründen des
 Gleichbehandlungsgebots muss Arbeitszeitverkürzung analog auch
 ArbeitnehmerInnen mit Bereitschaftsdienst erfassen.
 Das Ausmaß der gesetzlich erlaubten Überstunden darf nicht erhöht
 werden. Ziel ist, die Anzahl der tatsächlich anfallenden Überstunden
 zu reduzieren.
Rückfragehinweis:
 Referat für Öffentlichkeitsarbeit
 Nani Kauer
 Tel. 01/53444/222
 Handy: 0664/6145915
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