Foglar: Arbeitszeit sinnvoll verändern, Arbeitslosigkeit bekämpfen
Zeit für intelligente Weiterentwicklung
Wien (OTS) - (ÖGB) "Gerade angesichts der noch weiter steigenden Arbeitslosigkeit ist es an der Zeit, über weitere Schritte beim Thema Arbeitszeitverkürzung zu reden", sagt ÖGB-Präsident Erich Foglar anlässlich zweier Jahrestage zum Thema Arbeitszeiten. Am 11. Dezember 1969 - vor 40 Jahren - beschloss der Nationalrat das Arbeitszeitgesetzes, dass einen Generalkollektivvertrag zur schrittweisen Einführung der 40-Stunden-Woche vorsah. Am 12. Dezember 1919 - vor 90 Jahren - wurde der zunächst provisorisch vereinbarte Achtstundentag gesetzlich verankert.++++
"Die Arbeitswelt entwickelt sich ständig weiter, daher müssen sich auch die Arbeitszeiten weiter entwickeln", sagt Foglar. "Der ÖGB hat im Sommer bei seinem 17. Bundeskongress unter anderem eine Arbeitszeitverkürzung gefordert, besonders wichtig für die ArbeitnehmerInnen ist dabei, dass die Verkürzung der Arbeitszeit ihren Lebensstandard nicht verschlechtert." Weiterentwicklungsmöglichkeiten gäbe es in vielen Bereichen - "die Streichung von Überstundenzuschlägen unter dem Deckmantel weiterer Flexibilisierung gehört für uns allerdings nicht dazu", erteilt Foglar den immer wieder kehrenden Forderungen nach flexibleren Arbeitszeiten eine deutliche Abfuhr. "Die österreichischen Kollektivverträge und das geltende Arbeitszeitrecht erlauben sehr viel an Flexibilität - sie wird nur kaum genutzt. Daher liegt für uns der Schluss nahe, dass es bei neuen Forderungen nur darum geht, Überstundenzuschläge zu streichen. Das verstehen wir nicht unter dem zuletzt viel gebrauchten Slogan ?Leistung muss sich lohnen?." Wer Überstunden leiste müsse diese auch abgegolten bekommen, sei das in Geld oder in Zeit.
Der ÖGB Kongress hat dazu unter anderem beschlossen:
Um bei Arbeitszeitverkürzung auch kurzfristig positive Beschäftigungseffekte zu erzielen, müssen besonders attraktivere Formen des Zeitausgleiches ermöglicht werden.
Bei der Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle ist ein Interessenausgleich unbedingt erforderlich.
Aus Gründen der präventiven Gesundheitsförderung und aus Gründen des Gleichbehandlungsgebots muss Arbeitszeitverkürzung analog auch ArbeitnehmerInnen mit Bereitschaftsdienst erfassen.
Das Ausmaß der gesetzlich erlaubten Überstunden darf nicht erhöht werden. Ziel ist, die Anzahl der tatsächlich anfallenden Überstunden zu reduzieren.
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