• 11.12.2009, 13:00:36
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UNHCR zum Stockholmer Programm:

Flüchtlingsrechte müssen gestärkt werden

Wien (OTS/UNHCR) - Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR
begrüßt die heutige Verabschiedung des Stockholmer Programms der
Europäischen Union zur Innen- und Justizpolitik. Zugleich jedoch
mahnt die UN-Organisation, Ziele im Bereich des Flüchtlingsschutzes
nicht durch Maßnahmen zur Migrationssteuerung in den Schatten zu
stellen.

UNHCR hebt das erneute Bekenntnis der EU zu einem Gemeinsamen
Europäischen Asylsystem hervor, das auf der vollständigen und
umfassenden Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und anderer
relevanter Abkommen beruht. Als weiteres Zeichen für die Absicht,
Flüchtlingsrechte im EU-Recht zu stärken, wertet die UN-Organisation
die im Stockholmer Programm ausdrücklich festgehaltene Absicht der
EU, der Genfer Flüchtlingskonvention beizutreten.

"Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Stockholmer Programm sollten
helfen, die Unterschiede in der jeweiligen Asylpraxis zwischen den
Mitgliedstaaten aufzuheben", so die UNHCR-Europadirektorin Judith
Kumin. "Die heute bestätigten Prioritäten sollten das Gemeinsame
Europäische Asylsystem näher zum eigentlichen Ziel bringen, faire und
effiziente Resultate im Flüchtlingsschutz für die gesamte Union zu
erreichen".

Beim Thema praktische Zusammenarbeit ruft UNHCR die
EU-Mitgliedstaaten auf, dem zukünftigen Europäischen
Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) bei seiner Arbeit den Rücken
zu stärken, um Einheitlichkeit und Qualität der Asyl-Entscheidungen
verbessern zu können. UNHCR ist erfreut, seine Expertise in die
Arbeit von EASO auch als Teil von dessen Leitungsebene einbringen zu
können.

Neben anderen konkreten Schritten erwägt die EU, innerhalb der
Union die Rahmenbedingungen für einen "Transfer des
Flüchtlingsschutzes" zu schaffen. UNHCR erhofft sich von einer
entsprechenden Vereinbarung mehr Bewegungsfreiheit für anerkannte
Flüchtlinge und andere anerkannte schutzbedürftige Personen. Ihnen
sollten vergleichbare Rechte wie jenen Ausländern aus
Nicht-EU-Staaten, die sich in der Union legal aufhalten, gewährt
werden. Dies wäre ein wichtiger Schritt, eine faire Behandlung jener
Menschen sicher zu stellen, die als schutzbedürftig anerkannt worden
sind.

UNHCR unterstützt den Ruf der EU nach einer gerechter geteilten
Verantwortung und mehr Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Die
UN-Organisation ist bereit, hierzu ihren Beitrag zu leisten,
appelliert jedoch an die Staaten, sich dabei auf hohe Standards im
Flüchtlingsschutz zu konzentrieren.

Die Asylsysteme einiger Mitgliedstaaten stehen wegen der hohen
Zahl an Asylsuchenden mehr unter Druck als andere. Deshalb ist es
notwendig, das so genannte Dublin-System zu reformieren, das die
Zuständigeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten für die Übernahme und
Prüfung eines Asylverfahrens regelt.

Das Stockholmer Programm setzt erneut Akzente bei der angestrebten
engeren Zusammenarbeit der EU mit Drittstaaten, auch mit jenen, die
eine große Zahl an Flüchtlingen aufgenommen haben. UNHCR begrüßt in
diesem Zusammenhang die Absicht der EU, aktiv für den Beitritt zur
Genfer Flüchtlingskonvention zu werben. Die EU kann bei den
Strategien und Maßnahmen, die über deren Grenzen hinausgehen, auf die
Erfahrung von UNHCR zurückgreifen. Dies gilt zum Beispiel auch für
den Vorschlag eines gemeinsamen EU-Programms zur Neuansiedlung von
Flüchtlingen aus Erstzufluchtsländern (Resettlement).

Mit Blick auf "neue Ansätze" beim Asyl-Zugang in wichtigen
Transitstaaten, vor allem jenen entlang der südlichen und östlichen
EU-Außengrenzen, drängt UNHCR darauf, nicht die Realität aus den
Augen zu verlieren. Derzeit sind in einigen Transitstaaten nicht die
notwendigen Bedingungen dafür gegeben, um die grundlegenden Rechte
von Asylsuchenden und Flüchtlingen gewährleisten zu können. Es muss
mehr dafür getan werden, dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge und
andere schutzbedürftige Personen in den EU-Nachbarstaaten tatsächlich
anbieten zu können.

Rückfragehinweis:
Gabrielle Sabourin, Tel.: (+43/1) 260 60-4048, mailto:ausvi@unhcr.org

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