- 10.12.2009, 10:34:17
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Hauptausschuss genehmigt Niederlassungsverordnung 2010 Opposition kritisiert Quotensystem
Wien (PK) - Im kommenden Jahr dürfen bis zu 8.145 Personen nach
Österreich zuwandern. Das sieht die Niederlassungsverordnung 2010
vor, die von Innenministerin Maria Theresia Fekter vorgelegt und
heute vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ und
ÖVP mehrheitlich genehmigt wurde. Damit bleiben die quotenpflichtigen
Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2009 insgesamt gleich, wobei
jedoch die Quoten für die einzelnen Bundesländer leichte Änderungen
vorweisen. Der größte Anteil entfällt auf die Familienzusammenführung
mit 4.905 möglichen Plätzen, darauf folgt die Gruppe der
Schlüsselkräfte mit 2.450 Plätzen. Die Quote für Saisonniers wurde
von 8.000 auf 7.500 gesenkt.
Ursprünglich war geplant, statt der Niederlassungsverordnungen die
Zuwanderung durch ein anderes System, die so genannte Rot-Weiß-Rot-
Card, die mehr auf die individuellen Kenntnisse der Betreffenden
abstellt, zu ersetzen. Wie Innenministerin Maria Theresia Fekter dazu
feststellte, würden die Kriterien dafür von den Sozialpartnern
ausgearbeitet. So lange diese nicht vorliegen, könne das System nicht
umgestellt werden.
Im Detail entfallen von den 8.145 quotenpflichtigen Bewilligungen im
kommenden Jahr 2450 Bewilligungen auf unselbständige Schlüsselkräfte
samt Familienangehörige, 195 auf selbständige Schlüsselkräfte und
4.905 Bewilligungen für den Familiennachzug von
Drittstaatsangehörigen. Damit bleiben diese Quoten gegenüber 2009
gleich. 235 (2009: 230) Niederlassungsbewilligungen sind für so
genannte "Private" vorgesehen, die sich ohne Erwerbsabsicht in
Österreich niederlassen wollen. Wie im Vorjahr sind 165 Plätze für
Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" vorgesehen.
Schließlich wird die Quote für die so genannte Zweckänderung
"Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf
"Niederlassungsbewilligung-beschränkt" mit 195 (2009: 200)
festgesetzt. Diese erlaubt eine befristete Niederlassung und die
Ausübung einer selbständigen und einer unselbständigen
Erwerbstätigkeit, für die eine entsprechende Berechtigung nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt.
Basis für die Niederlassungsverordnung ist § 13 des neuen
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes.
Kritik an der Verordnung kam von der Opposition. Abgeordneter Gerald
Grosz (B) meinte, dass aufgrund der prekären Lage auf dem
Arbeitsmarkt die Quote gesenkt hätte werden müssen. In der Begründung
der Verordnung werde zwar auf die Daten der
Wirtschaftsforschungsinstitute Bezug genommen, bei der konkreten
Festlegung der Quoten habe man darauf jedoch nicht Rücksicht
genommen, bemängelte Grosz. Das BZÖ lehne grundsätzlich das
Quotenmodell ab und befürworte die Zuwanderung nur jener Personen,
die die entsprechenden Qualifikationen mitbringen.
Auch Abgeordnete Judith Schwentner (G) fand kein positives Wort zur
vorliegenden Verordnung. Das Quotensystem sei weder
menschenfreundlich noch widerspiegle es die wirtschaftliche Lage. Sie
warf der Innenministerin vor, eine Allianz mit der
Industriellenvereinigung eingegangen zu sein.
Dieser Analyse stimmte Abgeordneter Johannes Hübner (F) zu. Das
Quotensystem, das nun fortgesetzt werde, führe zu einer Verdrängung
von ÖsterreicherInnen am Arbeitsmarkt, sowie zur Drückung des Lohns.
In den letzten Jahren sei eine laufend steigende Tendenz der Quoten
zu beobachten und dies ändere sich nicht einmal in Zeiten der
wirtschaftlichen Krise. Hübner wandte sich insbesondere gegen die
hohe Zahl der Familienzusammenführung, da er dahinter eine
schleichende Einwanderung sieht.
Anders argumentierten die Abgeordneten der beiden Koalitionsparteien.
So meinte etwa Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S), auf dem
Arbeitsmarkt würden überwiegend FacharbeiterInnen gesucht sowie
Personen, die keine Ausbildung haben. Es gebe in der Wirtschaft
kurzfristige Anforderungen, auf die man eben reagieren müsse.
Hagenhofer wies insbesondere darauf hin, dass Schlüsselkräfte erst
nach strenger Prüfung des Arbeitsmarkts und wenn keine
österreichische Arbeitskraft zur Verfügung steht, zugelassen werden.
Abgeordneter Karl Donabauer (V) ergänzte, dass vor allem im Bereich
der Erntehelfer nicht ausreichend österreichische Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen. Die Praxis habe sich bewährt, sagte er und man gehe
dabei mit größter Sorgfalt um.
Dem pflichtete Innenministerin Maria Theresia Fekter bei. So seien im
Vorjahr die Quoten für Schlüsselarbeitskräfte nicht ausgeschöpft
worden, berichtete sie. Grundsätzlich habe man sich aber bei der
Festlegung der Quoten am Ausschöpfungsgrad der vorjährigen Quoten
orientiert. Österreich habe es trotz Wirtschaftskrise geschafft, den
Arbeitsmarkt relativ stabil zu halten weshalb man für die Quoten im
nächsten Jahr keine gröberen Veränderungen vorgenommen habe,
verteidigte sie ihren Entwurf.
Quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen in den einzelnen Ländern
Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung
folgende Quoten:
Burgenland: 175 Niederlassungsbewilligungen, davon 80 für
unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für
Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte,
50 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der
Familienzusammenführung, 15 für Drittstaatsangehörige und deren
Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in
Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im
Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen
Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für
Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung
- Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine
"Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Kärnten: 240 Niederlassungsbewilligungen, davon 100 für unselbständig
erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von
unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 20
für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 70 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der
Familienzusammenführung, 30 für Drittstaatsangehörige und deren
Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in
Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im
Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen
Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für
Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung
- Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine
"Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Niederösterreich: 580 Niederlassungsbewilligungen, davon 200 für
unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für
Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 20 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte,
300 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der
Familienzusammenführung, 25 für Drittstaatsangehörige und deren
Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in
Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im
Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen
Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 20 für
Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung
- Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine
"Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Oberösterreich: 950 Niederlassungsbewilligungen, davon 225 für
unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für
Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte,
650 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der
Familienzusammenführung, 15 für Drittstaatsangehörige und deren
Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in
Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im
Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen
Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 30 für
Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung
- Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine
"Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben
Salzburg: 465 Niederlassungsbewilligungen, davon 100 für
unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für
Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte,
300 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der
Familienzusammenführung, 25 für Drittstaatsangehörige und deren
Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in
Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im
Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen
Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 15 für
Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung
- Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine
"Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben
Steiermark: 800 Niederlassungsbewilligungen, davon 195 für
unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für
Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte,
500 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der
Familienzusammenführung, 35 für Drittstaatsangehörige und deren
Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in
Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im
Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen
Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 40 für
Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung
- Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine
"Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Tirol: 480 Niederlassungsbewilligungen, davon 115 für unselbständig
erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von
unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 15
für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 300 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der
Familienzusammenführung, 20 für Drittstaatsangehörige und deren
Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in
Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im
Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen
Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 15 für
Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung
- Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine
"Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Vorarlberg: 295 Niederlassungsbewilligungen, davon 85 für
unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für
Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte,
170 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der
Familienzusammenführung, 10 für Drittstaatsangehörige und deren
Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in
Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im
Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen
Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für
Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung
- Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine
"Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Wien: 4.160 Niederlassungsbewilligungen, davon 1.350 für
unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für
Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 80 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte,
2.565 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der
Familienzusammenführung, 60 für Drittstaatsangehörige und deren
Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in
Österreich niederlassen dürfen, 45 für Drittstaatsangehörige, die im
Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen
Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 60 für
Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung
- Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine
"Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben. (Schluss)
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