• 04.12.2009, 09:30:11
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Behindertenanwalt Haupt mahnt Diskriminierungsverbote ein

Vollzugsgesetze zur Beseitigung von Diskriminierungen unerlässlich!

Wien (OTS/BMASK) - Bereits zum 17. Mal findet heuer der
Internationale Tag der Menschen mit Behinderung statt. "Trotzdem ist
das mangelnde Wissen über Barrierefreiheit und über die alltäglichen
Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ein Hindernis bei der
Integration in die Gesellschaft", bedauert Behindertenanwalt Mag.
Herbert Haupt das unzureichende Bewusstsein in der Gesellschaft.****

Die Praxis zeigt, dass Menschen mit Behinderungen immer noch bei
der Aus- und Weiterbildung, im Berufsleben, beim Zugang zu Gütern und
Dienstleistungen benachteiligt sind. "Das
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist zwar ein wesentlicher
Schritt in die richtige Richtung, um die Barrieren im täglichen Leben
rasch abzubauen, es sind aber Vollzugsgesetze dringend
erforderlich!", stellt der Behindertenanwalt fest. Auch die Länder
seien nunmehr gefordert, die Behindertengleichstellung umzusetzen, um
die entsprechenden Evaluierungen durchzuführen.

In Zeiten der Wirtschaftskrise sind Menschen mit Behinderungen
besonders stark von Arbeitslosigkeit und sozialer Armut betroffen.
Gegenwärtig liegt das Prozessrisiko im Falle einer Diskriminierung
bei den Betroffenen. "Die Evaluierung des
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes muss auch in diesem Bereich
eine Verbesserung bringen", fordert Haupt abschließend.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
   Behindertenanwaltschaft-Öffentlichkeitsarbeit
   Susanne Jarec-Diamantopoulos
   Babenbergerstraße 5/4
   A- 1010 Wien
   Tel: 0800 80 80 16 (gebührenfrei)
   Fax: 01-71100/2237
   mailto:[email protected]

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