• 03.12.2009, 10:51:50
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  • OTS0116 OTW0116

Leopold Keiblinger: Datenschutzbestimmungen als Hemmnis der Polizei

Resolution der FCG-KdEÖ-Polizeigewerkschaft

Wien (OTS) - Die erweiterte Bundesvertretung der
Polizeigewerkschaft fordert die Bundesregierung auf, die
Datenschutzbestimmungen umgehend an die absolut notwenigen
Bedürfnisse einer effizienten Polizeiarbeit einerseits und zum
Schutze der rechtstreuen Bevölkerung Österreichs andererseits und
nicht zum Schutze des Verbrechens in Österreich, anzupassen!

Erst mit 1. Dezember 2009 wurde aus datenschutzrechtlichen
Bestimmungen das polizeiinterne Aktenverwaltungssystem PAD in den
Anfragemöglichkeiten wesentlich eingeschränkt, so dass beispielsweise
neben weiteren eklatanten Beschränkungen eine Person nur mehr mit
vollständigem Datensatz angefragt werden kann. Dies führt dazu, dass
mitunter Priorierungen von Personen nicht nur erschwert, sondern
unmöglich gemacht werden. Das ist nicht nur eine eklatante
Behinderung der Verbrechensbekämpfung, sondern stellt auch eine
weitere Belastung und weit erhöhten Arbeitsaufwand für die Exekutive
in Österreich dar. Gerade der Polizei werden seitens der Politik
mitunter Vorwürfe gemacht, dass sie zuwenig gegen die steigende
Kriminalität in Österreich unternimmt. Auch medial zeigt sich
mitunter, dass offenbar zivile Dienste mehr Ermittlungsmöglichkeiten
haben dürften als der Polizei zugestanden werden (Affäre Flick). Der
spektakuläre und viel strapazierte Kriminalfall Kampusch zeigt, dass
eine derartige Anfragebeschränkung für die Polizeiarbeit schlichtweg
unverantwortlich ist und das Verbrechen in Österreich schlichtweg
fördert.

Im Sinne der Rechtsstaatlichkeit, die den Schutz der rechtstreuen
Bevölkerung beinhaltet und der Polizei die Möglichkeit zu einer
effizienten Bekämpfung der Kriminalität einzuräumen hat, ist diese
Beschränkung der Anfragemöglichkeiten umgehend aufzuheben und
andererseits die datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend zu
reformieren, dass derartige Behinderungen künftig nicht mehr
passieren können. Datenschutz darf nicht in Verbrechensschutz
ausarten! Effiziente Polizeiarbeit braucht ein praktikables und
umfassendes Handwerkszeug - dazu gehört die Nutzung bestehender
Daten!

Rückfragehinweis:
Leopold Keiblinger
Vorsitzender der FCG - KdEÖ Bundesvertretung
Mobil: 0664/54 58 594

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NOB

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